Das Laboratorium der Urkantone hat in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ein Kontroll- und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Das Kontrollgebiet umfasst das Gebiet im Umkreis von einem Kilometer, das Beobachtungsgebiet ein solches von drei Kilometern. In diesen Gebieten gelten für Halter von Geflügel Anforderungen, um den potentiellen Eintrag des Virus in die Geflügelhaltung zu verhindern. Die Anforderungen beinhalten Biosicherheitsmassnahmen und Schutzmassnahmen zur Verhinderung eines Kontakts des Hausgeflügels mit Wildvögeln.
Die Situation in Europa ist aktuell dynamisch. Das BLV beobachtet die Lage in der Schweiz und im Ausland aufmerksam.
Der Bevölkerung wird empfohlen, tote Wildvögel nicht zu berühren. Tote Vögel sollen der kantonalen Jagdverwaltung bzw. Wildhut mit dem genauen Standort gemeldet werden.
Weitere Informationen sowie Empfehlungen zum Schutz von Hausgeflügel sind auf der Website des BLV zu unter Vogelgrippe beim Tier zu finden