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Wildtierhaltung: ab September müssen die Gehege definitiv angepasst sein
23. Juli 2018 - 09H15
Am 1. September 2018 läuft die zehnjährige Übergangsfrist für die Anpassung von Wildtiergehegen ab. Dies betrifft Gehege verschiedener Tierarten: Einerseits sind Zootiere betroffen, andererseits aber auch Tiere, die in Privathaushalten leben. Die geltenden Bestimmungen stehen in der Tierschutzverordnung.
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Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 23.07.2018 - 09h15