Die Institutionen und Rechtsfragen werden formell dem Generalsekretariat der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (GS-ILFD) zugewiesen. Die Zuständigkeiten in den Bereichen Gemeinden, Zivilstandswesen und Einbürgerungen wurden konkretisiert, indem Verwaltungseinheiten dafür gebildet wurden. Dies war bisher nicht der Fall für die Zuständigkeiten der ILFD, die die politischen Rechte, die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat, die Sprachen oder die Verfassung betreffen sowie für weitere Themen wie die Public Governance, die Ombudsstelle für Verwaltungsangelegenheiten, die Betreuung der Gesetzgebung über die Oberamtmänner oder die territoriale Gliederung.
Die neue Struktur hat keine zusätzlichen finanziellen Ausgaben zur Folge, da es sich um eine administrative Neuordnung von Arbeitskräften handelt, die bereits dem GS-ILFD zugewiesen sind. Der Zweck besteht in erster Linie darin, im Bereich der Institutionen Impulse zu geben, die Umsetzung und Betreuung von Projekten zu gewährleisten und die Tätigkeiten in diesem Bereich zu koordinieren.
Die Zuständigkeit für alle "traditionellen" juristischen Angelegenheiten des GS-ILFD (Beratung der Direktorin, Behandlung von Beschwerden, Einsprachen, Aufsichtsbeschwerden, Rechtsgutachten, Erstellen der Gesetzgebung …) werden ebenfalls den Institutionen und Rechtsfragen übertragen. Ausserdem werden sie ab dem1. März 2013 die Aufsichtsaufgaben der Behörde für Grundstückverkehr übernehmen. Bei den Institutionen und Rechtsfragen der ILFD werden vier Personen (2,8 Vollzeitäquivalente) tätig sein. Der juristische Berater der ILFD, Christophe Maillard, hat die Verantwortung dieses Sektors inne.
Im Übrigen wird Peter Mäder, der am 1. März zusammen mit Samuel Russier sein neues Amt als Generalsekretär der ILFD antreten wird, ab April auch die Verwaltung der Staatsreben übernehmen.