Gegenwärtig ist die kantonale Gesetzgebung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume auf mehr als 10 separate Erlasse verteilt. Zudem gibt es über die Ausübung der Jagd alle drei Jahre eine spezielle Verordnung (die sog. "dreijährliche Verordnung"). Das Lesen und das Verständnis dieser Texte sind schwierig geworden, insbesondere aufgrund von Redundanzen oder manchmal sogar Widersprüchen. Aus diesem Grund hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) in enger Zusammenarbeit mit dem Freiburger Jagdverband eine komplette Neufassung der in die Zuständigkeit des Staatsrats fallenden Erlasstexte vorgenommen.
Das Ergebnis dieser Arbeiten äusserte sich in zwei Verordnungen, die das Reglement über die Jagd sowie den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaR) und dessen Vollzugsverordnungen ersetzen. Die beiden neuen Verordnungen wurden im Juni vom Staatsrat verabschiedet und werden am 1. Juli 2016 in Kraft treten.
In der ersten Verordnung sind die Vorschriften über die Jagd zusammengefasst (JaV), in der zweiten die Vorschriften über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV). Der Grundsatz der Zusammenarbeit mit dem Freiburger Jagdverband ist erstmals in einer Verordnung verankert. Die saisonalen Modalitäten der Jagd werden in einer jährlichen Verordnung geregelt, die in die Zuständigkeit der ILFD fällt.
In der SchutzV ist unter anderem die Funktionsweise des Fonds für das Wild präzisiert, mit dem insbesondere vorbeugende Massnahmen und die Entschädigung von Wildschäden finanziert werden. Von nun an können nur Massnahmen, die vorgängig vom Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) genehmigt worden sind, von einem Beitrag profitieren, vorbehaltlich der im Fonds für das Wild zur Verfügung stehenden Mittel.
Zwischen dem Naturschutz und den Jägern konnten gute Kompromisse gefunden werden. So wird namentlich die Jagdtätigkeit vereinfacht, indem auf Eigenverantwortung gesetzt wird, und es wurden die beiden neuen Wildschutzgebiete Bellechasse und Biberakanal geschaffen.