Am Donnerstagabend, 1. Mai 2014, informierte ein Schafhalter den Wildhüter darüber, dass er ein zwei Monate altes Lamm tot auf seiner Weide in der Region Jaun aufgefunden hatte. Der Wildhüter begab sich vor Ort, um den Riss zu bestätigen, und nahm DNA-Proben, die er an das Biologielabor der Universität Lausanne zur genetischen Analyse einschickte. Dieses hat den Wolfsriss nun bestätigt und auch den Nachweis erbracht, dass es sich um einen neuen, bisher nicht in der Schweiz beobachteten Wolf handelt. Der Wolf erhielt den Namen M46. Das getötete Lamm wird vom Kanton vollumfänglich vergütet.
Es handelt sich um den ersten Wolfsriss im Kanton Freiburg im Jahr 2014. 2012 wurden noch 55 Schafe und Ziegen vom Wolf getötet. Dank den auf den Sömmerungsalpen ergriffenen Herdenschutzmassnahmen konnte diese Zahl im Jahr 2013 auf 23 gesenkt werden.
Aufgrund der fehlenden DNA-Nachweise ist es zurzeit nicht sicher, ob sich das Wolfsweibchen (F05) noch immer in der Region aufhält.
Der identifizierte Wolf ist wahrscheinlich italienischer Herkunft. Häufig verlassen diese Wölfe ihre Heimat in Richtung der Waadtländer, der Freiburger und der Berner Voralpen, ohne dass sie dabei beobachtet werden, denn diese Tiere sind scheu und flüchten vor dem Menschen.
Der Wolf zählt in der Schweiz zu den geschützten Tierarten. Der Bund hat das Bundesamt für Umwelt damit beauftragt, das Wolfskonzept zu überarbeiten. In Zukunft sollen die Kantone die Möglichkeit haben, Grossraubtiere in gegenseitiger Absprache zu regulieren. Diese Regulation wird nur in Wolfsrudeln, die sich natürlich entwickeln und regelmässig fortpflanzen, möglich sein. Zudem werden Abschüsse nur dann bewilligt werden, wenn die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sind. Die revidierte Jagdverordnung, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, stärkt die Herdenschutzmassnahmen zusätzlich.