Der Kanton Freiburg setzt sich seit langem für eine produktive und gleichzeitig nachhaltige Landwirtschaft ein. Er verfügt namentlich bereits über einen Klimaplan und einen Aktionsplan zur Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln. Er unterstützt auch die Forschung in diesem Bereich durch den Ausbau des Campus Grangeneuve und Agroscope. Zum gezielten Schutz und zur Förderung der Biodiversität erarbeitet die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) derzeit zudem eine entsprechende Strategie, die noch vor dem Sommer in die öffentliche Vernehmlassung gegeben wird.
Die ILFD ist der Meinung, dass durch eine qualitative, lokale Produktion Lebensmittelimporte und die damit einhergehenden Umweltbelastungen begrenzt werden können, während gleichzeitig eine bessere Kontrolle der Produktionsbedingungen gewährleistet werden kann. Die Reduktion der inländischen Anbauflächen führt zu zunehmenden Lebensmittelimporten, was die Versorgungssicherheit mittel- und langfristig schwächt.
Nach Ansicht der ILFD stellt das am 13. April vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket kein optimales Gleichgewicht her und könnte dazu beitragen, die Abhängigkeit der Schweiz vom internationalen Markt, der in den kommenden Monaten und Jahren erheblichen Störungen ausgesetzt sein wird, zu verstärken.
So hatte der Staatsrat die Vorgabe für 3,5 % spezifische Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche im Rahmen der Vernehmlassung im Sommer 2021 mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Produktion von pflanzlichen Eiweissen abgelehnt. In Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist das Festhalten an dieser Massnahme unbegreiflich. Für den Kanton Freiburg bedeutet die Vorgabe, dass von den 33'500 ha Ackerfläche zu den heute bestehenden 417 ha 760 ha zusätzliche Biodiversitätsfläche geschaffen werden muss.
Das Ziel, die Nährstoffverluste bis 2030 um mindestens 20 % zu senken, ist äusserst ambitiös. Zudem stellt die Abschaffung des Fehlerbereichs in der Phosphor- und Stickstoffbilanz zahlreiche Betriebe vor Probleme. Der Kanton Freiburg hat sich vergeblich für die Beibehaltung des Spielraums von höchstens +10 % ausgesprochen. Dieser Spielraum wäre aufgrund der natürlichen Ertragsschwankungen und unter Berücksichtigung des Klimawandels notwendig. Die Landwirte sind nun gefordert, im Fall eines Nährstoffüberschusses unmittelbar zu handeln, um eine Kürzung von Direktzahlungen zu vermeiden. Zudem besteht die Gefahr eines Produktionsrückgangs in Zusammenhang mit dieser Massnahme.
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sind aufwändig umzusetzen. Der Kanton Freiburg bedauert diese neue Zunahme der administrativen Last, setzte und setzt er sich doch für eine Reduktion dieser Last ein. Die Umsetzung erfordert die sofortige Anpassung des Vollzugsinstruments GELAN. Die ILFD und ihre Ämter werden die Landwirtinnen und Landwirte bei der pragmatischen Umsetzung der Massnahmen des Bundes vollumfänglich unterstützen.
Der Kanton Freiburg trägt die Zielsetzung der Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln mit. Mit dem kantonalen Aktionsplan Pflanzenschutz hat er ein griffiges Instrument, für das von 2022 bis 2025 CHF 8,6 Mio. zur Verfügung stehen. Weiter kommen im Rahmen des kantonalen Klimaplans auch Massnahmen zur Förderung einer resilienten Landwirtschaft zur Umsetzung, welche ihrerseits den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt senken, etwa durch die gezielte Förderung von resistenten Obstsorten.
Die ILFD erachtet es daher als wesentlich, die Position des Kantons Freiburg in diesem Dossier zu wiederholen: besser und umweltfreundlich produzieren Ja – weniger produzieren Nein!