Mit Beschluss vom 24. Juni 2024 hat der Staatsrat auf Antrag des Oberamtmanns des Broyebezirks vom 14. Juni 2024 entschieden, die Gemeinde Gletterens unter Zwangsverwaltung zu stellen und die Führung der Gemeindegeschäfte einer Verwaltungskommission zu übertragen, die sich aus drei gemeindeexternen Personen zusammensetzt. Auf den Vorschlag des Oberamtmanns hin hat der Staatsrat die Mitglieder dieser Kommission ernannt: den ehemaligen Oberamtmann des Glanebezirks, Willy Schorderet, den früheren Oberamtmann des Broyebezirks, Christophe Chardonnens, und den aktuellen Gemeindeverwalter von Montagny, Christophe Burri, der von seinem Amt zurückgetreten ist. Willy Schorderet begleitete den Gemeinderat bereits seit Februar 2024 als Mentor, auf Beschluss des Oberamtmanns des Broyebezirks. Er wird der Verwaltungskommission vorstehen.
Die Massnahme, eine Gemeinde unter Zwangsverwaltung zu stellen, stützt sich auf Artikel 151e Abs. 1 Bst. b GG. Sie wurde aufgrund der systematischen Ablehnung der Jahresrechnung und der Budgets der Gemeinde seit Dezember 2022 ergriffen. Die Gemeindeversammlung hat nämlich das vom Gemeinderat vorgelegte Budget 2023 dreimal abgelehnt, ebenso wie die Jahresrechnung 2022. Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) sah sich deshalb im Juli 2023 gezwungen, die Jahresrechnung und das Budget selbst anzunehmen und dann beim Staatsrat zu beantragen, dass er die Steuerfüsse der Gemeinde festlegt. Seither hat die Gemeindeversammlung das Budget 2024 erneut zweimal abgelehnt, nämlich im Dezember 2023 und im April 2024.
Gestützt auf den Bericht des Oberamtmanns des Broyebezirks stellt der Staatsrat nach Abschluss der im Februar 2024 eingeleiteten Administrativuntersuchung fest, dass es der Gemeinde Gletterens trotz der Mitwirkung und der Arbeit der Aufsichtsbehörden (Oberamt des Broyebezirks, Amt für Gemeinden und ILFD) sowie dem Einsatz des Mentors nicht gelungen ist, ihre Situation in Ordnung zu bringen. Die Korrekturmassnahmen, die der Gemeinderat nach dem Bericht eines vom Oberamtmann des Broyebezirks beauftragten Treuhandbüros vorgenommen hat, reichten offensichtlich nicht aus, um das Vertrauensverhältnis zwischen der Exekutive und der Legislative der Gemeinde wiederherzustellen, was die ordnungsgemässe Verwaltung der Gemeinde gefährdet.
Die Kommission besitzt die Befugnisse des Gemeinderats und der Gemeindeversammlung und hat neben der Übernahme sämtlicher Gemeindeaufgaben den Auftrag, in der Gemeinde wieder ein Klima des Vertrauens herzustellen.
Diese Massnahme wird aufgehoben, wenn die Umstände, die sie rechtfertigen, nicht mehr vorliegen und der ordnungsgemässe Betrieb der Gemeindeorgane gewährleistet ist.