Für die Landwirtinnen und Landwirte war 2014 das erste Jahr des neuen Direktzahlungssystems der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17). Es gab zahlreiche Änderungen, die viele Unsicherheiten mit sich brachten. Neue Leistungen, neue Fristen, ein neues Erhebungssystem - zahlreiche Herausforderungen waren für die Anpassung an die neuen Vorschriften zu meistern. Mit dem Jahresende und der Schlussabrechnung der Direktzahlungen wird es möglich sein, eine erste Bilanz für die einzelnen Betriebe zu ziehen und die Ergebnisse zu vergleichen. Die individuelle Situation unterscheidet sich stark von einem Betrieb zum anderen.
Die Ämter der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) stehen zur Verfügung, um die Landwirtinnen und Landwirte zu begleiten, die eine erste Bilanz ziehen möchten. Das Amt für Landwirtschaft informiert sie über die Direktzahlungsabrechnungen oder die Rückzahlung der Investitionskredite. Sollten Schwierigkeiten auftreten, können sie das Amt kontaktieren, um gemeinsam geeignete Lösungen zu finden. Das Landwirtschaftliche Institut des Kantons Freiburg steht seinerseits über den landwirtschaftlichen Beratungsdienst für persönlichere Beratungen zur Verfügung und bietet Dienstleistungen an, um Bilanz zu ziehen und passende Lösungen zu finden. Seit vielen Jahren können sich auch Betriebe in Schwierigkeiten an den Beratungsdienst wenden, wo sie von Fachpersonen im wirtschaftlichen und technischen Bereich unterstützt werden.
Die ILFD lädt interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ein, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und ihr Angebot zu nutzen:
- Für Fragen zu den Direktzahlungsabrechnungen oder Investitionskrediten: Amt für Landwirtschaft, 026 305 23 00
- Für landwirtschaftliche Beratung oder für Betriebe in Schwierigkeiten: Beratungsdienst für Landwirte in Grangeneuve, 026 305 58 00