Der Staatsrat hat am 9. Juni genehmigt, dass der Vorentwurf des Gesetzes über die öffentliche Gemeinschaftsgastronomie (ÖGGG) in die Vernehmlassung gegeben wird. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September 2015.
Nach dem Wortlaut dieses Gesetzesvorentwurfs sollte die staatliche und die para-staatliche Gemeinschaftsgastronomie (Gefängnisse, Schulen, Heime, Spitäler usw.) regelmässig eine Auswahl an nachhaltigen Produkten aus der Region anbieten.. Die Gäste dieser Restaurants müssten zudem über die Herkunft der Produkte sowie deren Ernährungs- und Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden.
Der Staatsrat hätte die Aufgabe, Ziele und Kriterien für das Angebot aus der Region festzulegen. Dabei müsste er die praktischen Versorgungsmöglichkeiten, die saisonalen Umstände, die Kosten und die laufenden Pilotversuche berücksichtigen.
Der Gesetzesvorentwurf schlägt gleichzeitig vor, die Betriebs- und Geschäftsführungsbedingungen dieser Restaurants über Ausschreibungsverfahren und Pachtverträge zu harmonisieren. Er stärkt die Transparenz der Kosten und der Betriebsergebnisse dieser Einrichtungen. Das Gesetz schafft somit eine explizite gesetzliche Grundlage für die bestehende Verordnung (SGF 122.97.11), welche die Geschäftsführungsbedingungen der Restaurants des Staates regelt.
Der Gesetzesvorentwurf beschränkt weder den Zugang zum Markt der Restaurants mit übertragener Geschäftsführung noch jenen der Belieferung der öffentlichen Gemeinschaftsgastronomie auf die kantonalen Akteure. Er errichtet keine Schranke für das Inverkehrbringen von Waren und Dienstleistungen, die andernorts in der Schweiz erlaubt sind, und beachtet damit die wesentlichen Grundsätze des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (BGBM). Er beabsichtigt jedoch eine gewisse kantonale Bevorzugung auf Ebene der angebotenen Produkte in der öffentlichen Gemeinschaftsgastronomie, indem er sie in den Dienst von höheren Zielen der gesunden und ausgewogenen Ernährung und der nachhaltigen Entwicklung stellt.
Dieser Gesetzesvorentwurf leistet der Motion Romain Castella / Ruedi Schläfli 2014-GC-31 Folge, die am 7. Oktober 2014 vom Grossen Rat erheblich erklärt wurde. Sie verlangte, zur Unterstützung der Landwirtschaft in der Region und des lokalen Gewerbes, dass ein wesentlicher Anteil an Produkten aus der Region im Angebot der öffentlichen Gemeinschaftsgastronomie gewährleistet werde.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind verfügbar unter www.fr.ch/vernehmlassungen.
Regionale Produkte in der öffentlichen Gemeinschaftsgastronomie: Gesetzesvorentwurf geht in die Vernehmlassung
Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gibt einen Vorentwurf des Gesetzes über die öffentliche Gemeinschaftsgastronomie (ÖGGG) in die Vernehmlassung. Die Restaurants des kantonalen öffentlichen Sektors müssen gemäss diesem Text regelmässig eine Auswahl an Produkten aus der Region anbieten.
Veröffentlicht am 15. Juni 2015 - 15h45
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 15.06.2015 - 15h45