Am 21. Mai 2024 übermittelte der Oberamtmann des Vivisbachbezirks dem Gemeinderat von Semsales seinen Zwischenbericht über die im Februar eingeleitete Voruntersuchung zu den Beziehungen zwischen dem Gemeinderat von Semsales und einem Teil des Verwaltungspersonals sowie über die Folgen für die Tätigkeit der Gemeinde. Die Voruntersuchung wurde hauptsächlich aufgrund von Spannungen zwischen dem Gemeinderat und einem Teil seiner Verwaltung eingeleitet. Letztlich sind diese Spannungen jedoch nicht die Ursache der festgestellten Mängel, sondern die Folge von seit einiger Zeit bestehender Schwierigkeiten innerhalb der Gemeinde. Die Gemeinde hatte jedoch nie wirklich versucht, diese Schwierigkeiten zu beheben, wie es das Gemeindegesetz (Art. 150 GG) vorschreibt.
Der Bericht bringt insbesondere Schwierigkeiten bei der Erfüllung bestimmter administrativer Aufgaben sowie bei der allgemeinen Organisation der Verwaltung und der Kommunikation zwischen dieser und dem Gemeinderat zutage.
Besorgniserregender sind jedoch festgestellte Probleme in verschiedenen Bereichen wie den Finanzprozessen, der Betreuung von Dossiers und Projekten, der Verwaltung der Organe oder der Einhaltung institutioneller Verfahren.
In seiner Schlussfolgerung stellt das Oberamt jedoch fest, dass die Voruntersuchung keine Probleme bei der Kollegialität ergeben hat. Im Gegenteil das Einvernehmen innerhalb der Exekutive ist gut. Daher hat es beschlossen, derzeit keine Administrativuntersuchung einzuleiten. Dennoch zeigen die im Bericht formulierten Feststellungen auf, dass die Tätigkeit und das ordnungsgemässe Funktionieren der Gemeinde durch erhebliche, seit einiger Zeit bestehende Schwierigkeiten beeinträchtigt werden, und der Gemeinderat Mühe hat, diese Schwierigkeiten zu beheben.
Um dieser Situation abzuhelfen, ordnet das Oberamt in Anwendung von Artikel 146 Absatz 2 GG eine Begleitung der Gemeinde in ihrer Tätigkeit und ihren Aufgaben bis spätestens am 31. Dezember 2024 an. Sie ernennt für diese Funktion Herrn Philippe Conus, ehemaliger Gemeindeammann von Ursy, dessen Erfahrung und Kenntnisse in diesem Kontext ein grosser Vorteil sein werden. In der gestern erlassenen Verfügung sind die Befugnisse, die Herrn Conus in dieser Funktion übertragen werden, aufgeführt.
Angesichts des vorläufigen Charakters des gegenwärtigen Verfahrens sowie bestimmter Aspekte, die die Personalressourcen betreffen, ist der Bericht streng vertraulich.