Die Fischerei in den Flüssen sowie im Lessoc- und im Pérolles-See wird nach der jährlichen Winterpause, die dem Schutz der Forellenfortpflanzung dient, am Sonntag, 2. März, wieder aufgenommen. In den Grenzgewässern mit dem Kanton Bern beginnt die Saison jedoch erst am 16. März zwecks interkantonaler Harmonisierung. Alle anderen kantonalen und interkantonalen Seen sowie der Broyekanal bleiben das ganze Jahr über für die Fischerei geöffnet, wobei die spezifischen Schonzeiten der verschiedenen Arten eingehalten werden müssen.
Die neuen kantonalen Vorschriften, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft sind, bringen mehrere bedeutende Änderungen mit sich, mit dem Ziel, die Fischbestände besser zu schützen und eine tierfreundlichere Fischerei zu fördern. Zudem wurde der Inhalt der Verordnung über die Ausübung der Patentfischerei 2025-2027 neu strukturiert, um die Nutzung und das Verständnis zu erleichtern.
Das Mindestalter für den Erwerb eines Patents für Minderjährige wurde von 10 auf 12 Jahre angehoben. Für den Erwerb von Langzeitpatenten ist neu der Sachkundenachweis «SaNa» obligatorisch und die Verwendung lebender Köderfische ist verboten. In Flüssen und Seen gelten neue Fangzahlbeschränkungen und gewisse Schonzeiten wurden harmonisiert. Die Einschränkungen im Zusammenhang mit cPCB (dioxinähnlichen PCB) wurden aufgehoben.
Tages- und Wochenpatente können online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg bestellt werden. Die Verordnung über die Ausübung der Patentfischerei 2025-2027 enthält alle neu geltenden Vorschriften.