Sie regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten wie Reinigungsmitteln, Waschmitteln, Klebstoffen, Farben, Lacken, Lösungsmitteln, ätherischen Ölen, Desinfektionsmitteln (Bioziden) und Pflanzenschutzmitteln. Nicht betroffen sind Kosmetika, Lebensmittel, Arzneimittel und Futtermittel.
Die kantonale Behörde nimmt verschiedene Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Chemikaliengesetzgebung wahr:
Pflichten der Herstellerinnen, Importeure und Verkäuferinnen
Als Herstellerin, Importeur, Händlerin oder Verkäufer von Chemikalien sind Sie verschiedenen Regeln unterstellt. Alle Pflichten in Zusammenhang mit der Funktion, die Sie ausüben, finden Sie hier:
Pflichten von Herstellerinnen / Importeuren von Chemikalien
Pflichten von Händlern / Verkäuferinnen von Chemikalien
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen in Zusammenhang mit Chemikalien konsultieren Sie bitte die Rubrik Chemikalien (BAG) und die unten stehenden Websites.
Oder senden Sie Ihre Frage per E-Mail an das LSVW (saav-lchim@fr.ch).
Links
Chemikaliengesetz (ChemG)
Chemikalienverordnung (ChemV)
Merkblätter chemsuisse
Cheminfo
Tox Info Suisse
Anmeldestelle Chemikalien