Im September 2017 hat der Staatsrat infolge der Annahme des Auftrags 2016-GC-78 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ernannt und sie damit beauftragt, die Karte der Zulässigkeit von Erdwärmesonden einer Neubeurteilung zu unterziehen und die Bewilligungsbedingungen zu prüfen. Ziel war, die Produktion von einheimischen und erneuerbaren Energien zu fördern und gleichzeitig das Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung nachhaltig zu schützen. In diesem Sinne hat die Arbeitsgruppe neue Kriterien für die Zulässigkeit von Erdwärmesonden vorgeschlagen, die von den zuständigen Bundesämtern validiert und darauf vom Staatsrat angenommen wurden.
Die ursprünglichen Zulässigkeitsgrade werden beibehalten, doch wird das Bohrverbot bei öffentlichen Grundwasserleitern gelockert: In den Zonen, in denen die Nutzung des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung aus raumplanerischen Gründen (Besiedlung, Verkehr usw.) oder aufgrund der chemischen und/oder biologischen Qualität des Grundwassers nicht möglich ist, können Bohrungen unter gewissen Bedingungen bewilligt werden.
So ist die Erstellung von Erdwärmesonden in bestimmten urbanen Gebieten der Gemeinden Bösingen, Broc, Bulle, Düdingen, Fräschels, Kerzers, Kleinbösingen, La Roche, Marly, St. Ursen und Tafers im Grundsatz wieder möglich.