Das 2013 lancierte Projekt war aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Teils des für den Bau vorgesehenen Grundstücks während mehrerer Jahre ausgesetzt. Nach langen Verhandlungen zum Grundstück konnte es 2021 wieder aufgenommen werden. Eine im April 2022 zwischen dem Staat und der Stiftung Le Tremplin unterzeichnete Vereinbarung über den Umzug der Stiftung ermöglichte dann definitiv einen Neustart des Projekts.
Vorbildliches Gebäude
Der geplante Neubau wird die angespannten Platzverhältnisse der Rechtswissenschaftlichen Fakultät entspannen und den Standort Miséricorde damit aufwerten. Er wird nach den strengsten Kriterien des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) konzipiert und sich damit in die Reihe vorbildlicher öffentlicher Bauten einreihen. Vorgesehen ist unter anderem eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes. Zudem wird ein Abschnitt der TransAgglo, dem Rückgrat des Velonetzes der Agglomeration, durch den Standort Miséricorde verlaufen. Und schliesslich wird das Projekt auch den Thierryturm besser zur Geltung bringen.
Für die nötigen Projektierungsarbeiten nach Wiederaufnahme und Aktualisierung des Projekts beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat einen zusätzlichen Projektierungskredit von 12 Millionen Franken. Damit kann das Projekt in Übereinstimmung mit der Verordnung vom 9. November 2021 über die bedeutenden Immobilienvorhaben des Staates und über die Kommission für die Bewertung der Immobilienvorhaben des Staates (ImmoV) vorangetrieben werden.
Für den Abbruch der bestehenden Gebäude der Stiftung Le Tremplin, die dem Neubau weichen müssen, beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat zudem einen Verpflichtungskredit von 3,4 Millionen Franken. Dieser wird es insbesondere auch erlauben, bodenkundliche Aufnahmen im Hinblick auf eine allenfalls nötige Sanierung zu machen.
Ein Baustart sollte nach aktueller Planung im Frühjahr 2027 möglich sein, die Inbetriebnahme im Herbst 2030. Die Anlagekosten werden aktuell auf rund 152 Millionen Franken geschätzt. Für das Projekt kann ein Bundesbeitrag für den Bau von Hochschulinfrastrukturen beantragt werden. Der Beitrag wird im Rahmen des künftigen Verpflichtungskreditantrags für die Durchführung des Projekts berücksichtigt werden.