Hauptstrassen gemäss Durchgangsstrassenverordnung (DgStrVO)
Der Bund führt eine Liste aller Hauptstrassen. Diese sind im Anhang der Durchgangsstrassenverordnung (DgStrVO) aufgeführt. Die Signalisationsbehörde kann mit Zustimmung des Bundesamtes in grösseren Ortschaften zusätzliche Hauptstrassen bestimmen oder aufheben. Eine Strasse gilt für den Strassenbenützer als Autobahn, Autostrasse, Hauptstrasse oder Europastrasse, sobald sie entsprechend signalisiert ist..
Schweizerische Hauptstrassen (SHS) gemäss der Verordnung über die die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV)
Das Netz der Schweizerischen Hauptstrassen ist in der Verordnung über die die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV) festgelegt. Es wird im Gegensatz zum Haupstrassennetz gemäss Durchgangsstrassenverordnung meist mit dem Zusatz Schweizerisches Haupstrassennetz (SHS) versehen. Die darin enthaltenen Hauptstrassen haben eine gewisse überregionale Bedeutung. Sie dienen dem Sammeln des Verkehrs, Verbinden von Bergregionen und Anbinden der weiteren wichtigen Tourismusregionen. Der Bund bezahlt für das Schweizerische Hauptstrassennetz Beiträge. Die Verordnung regelt die Beitragssätze des Bundes sowie die Beitragsbedingungen und gibt Grundsätze, Richtlinien und Normalien für die Projektierung und den Ausbau oder Neubau von Schweizerischen Hauptstrassen an.
Das Thema: Kantonsstrassen den Online-Karten des Kantons Freiburg enthält diese neue sichtbare Ebene unter http://map.geo.fr.ch/default.htm?dataTheme=Routes cantonales. Ausserdem ist die Karte des Kantons- und Nationalstrassennetz als PDF A0 Format verfügbar unter http://www.fr.ch/spc/de/pub/dokumentation__nd_links/karten_des_strassennetzes.htm