Das materielle Recht im Bereich der Zweitwohnungen ist grösstenteils in der Bundesgesetzgebung geregelt, die am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Diese Bestimmungen haben bedeutende Änderungen für die Gemeinden zur Folge. So müssen die Gemeinden künftig bei ihrer Planung den Zweitwohnungsanteil berücksichtigen und namentlich sicherstellen, dass dieser auf ihrem Gebiet die im Bundesrecht definierte Obergrenze von 20 % nicht übersteigt.
Mit der Verordnung wird eine Informatikplattform geschaffen, die bestehende Referenzdaten aus den Quellenregistern, die von den Gemeinden nachgeführt werden, zusammenführt, damit sie für die zuständigen Behörden einfacher zugänglich sind und angewendet werden können. Dank der Plattform können sich die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD), das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) und die Oberamtspersonen bei der Prüfung und Bewilligung der Baugesuche auf den aktuellen Zweitwohnungsanteil der betroffenen Gemeinde stützen.
Die Verordnung führt zudem ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für die Umnutzung zu Zweitwohnzwecken ohne Arbeiten von bisher zu Erstwohnzwecken genutzten Wohnungen ein. Und schliesslich können die Gemeinden, wenn sie dies wünschen, über ein allgemeinverbindliches Reglement, das dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet werden muss, eine Zweitwohnungsabgabe einführen.
Am 1. September 2017 tritt die Ausführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen in Kraft
28. Juni 2017 - 09H00
Der Staatsrat hat die Ausführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen erlassen. Die Verordnung sieht die Schaffung einer Informatikplattform vor, dank der jederzeit der aktuelle Zweitwohnungsanteil der einzelnen Freiburger Gemeinden zur Verfügung steht. Darüber hinaus führt die Verordnung ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für die Umnutzung zu Zweitwohnzwecken ohne Arbeiten von bisher zu Erstwohnzwecken genutzten Wohnungen ein. Die Verordnung tritt am 1. September 2017 in Kraft.
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 28.06.2017 - 09h00