Gezielte Detailstudien brachten technische Schwierigkeiten ans Licht, die beim Verfassen der Botschaft zum Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit für den Erwerb des Gebäudes der Schumacher AG in Schmitten und dessen Umbau in ein interinstitutionelles kantonales Lager für Kulturgüter (Botschaft 2015-DICS-67) nicht vorhersehbar waren. Diese Schwierigkeiten hätten erhebliche Mehrkosten für das Projekt verursacht und die gemeinsame Nutzung des Gebäudes durch das SIC und den aktuellen Eigentümer in Frage gestellt.
In seiner Sitzung vom 19. Juni 2017 beschloss der Staatsrat deshalb, auf die Verwendung des vom Grossen Rat gesprochenen Kredits und damit auf den Erwerb und den Umbau des Gebäudes zu verzichten. Schumacher AG wurde über diesen Entscheid informiert.
Angesichts des dringenden Bedarfs an Lagerflächen im Zusammenhang mit dem laufenden Umbau der Kantons- und Universitätsbibliothek sowie mit dem Umzug des Naturhistorischen Museums, des Staatsarchivs und der anderen kulturellen Institutionen wird ein neuer Standort für das SIC gesucht werden. Der Staatsrat will dem Grossen Rat diesen Herbst einen Dekretsentwurf für einen Verpflichtungskredit zur Verwirklichung der neuen Lösung unterbreiten.
Der Staatsrat sucht einen alternativen Standort für das geplante interinstitutionelle kantonale Lager für Kulturgüter
Der Umbau des Gebäudes der Schumacher AG in Schmitten in ein interinstitutionelles kantonales Lager für Kulturgüter (SIC) wird nicht verwirklicht werden können. Der Staatsrat beschloss in seiner Sitzung vom 19. Juni 2017, auf dieses Projekt zu verzichten, weil unerwartete technische Schwierigkeiten ans Licht kamen, die zu erheblichen Mehrkosten geführt hätten. Nun wird es darum gehen, möglichst rasch eine andere Lösung für die Unterbringung des SIC zu finden.
Veröffentlicht am 23. Juni 2017 - 14h15
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 23.06.2017 - 14h15