Auf der Grundlage des Struktur- und Sparmassnahmenprogramms beauftragte der Staatsrat die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD), den Tarif für sich selber und für das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) zu überprüfen, namentlich die Gebühren für Ortspläne, Baubewilligungsgesuche und andere damit zusammenhängende Bereiche. Eine Bewertung der Modalitäten für die Bearbeitung der Dossiers hat gezeigt, dass die zunehmende Komplexität der Arbeit und die steigende Zahl der Verfahren im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens eine Erhöhung der Gebühren rechtfertigt.
Der neue Tarif tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und kommt für alle Dossiers - auch für diejenigen, die bereits in Bearbeitung sind - zur Anwendung. Mit dieser Anpassung geht eine Erhöhung der Grundgebühren einher. Darüber hinaus wird der Höchstbetrag verschiedener Gebühren erhöht und die Personalkosten wurden für alle Gegenstände auf 100 Franken je Stunde festgelegt. Zudem können die Kommission für Architektur und Siedlungsgestaltung, die Naturgefahrenkommission sowie die Kommission für behindertengerechtes Bauen nun Gebühren für ihre administrative Arbeit erheben. Der neue Tarif dürfte für den Staat Freiburg jährliche Mehreinnahmen von insgesamt 900 000 Franken zur Folge haben.
Anpassung der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens
01 Juli 2015 - 08H30
Ab dem 1. Juli 2015 gilt ein neuer Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens. Diese Anpassung ist eine Folge der vom Staatsrat beschlossenen Struktur- und Sparmassnahmen. Unter anderem können nun die Kommission für Architektur und Siedlungsgestaltung, die Naturgefahrenkommission sowie die Kommission für behindertengerechtes Bauen Gebühren für ihre administrative Arbeit erheben. Der neue Tarif tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 01.07.2015 - 08h30