Die erste Bilanz erlaubt noch kein abschliessendes Fazit, weil ein Teil der Gesuche in der Betrachtungsperiode nach der alten Methode behandelt wurden (sie waren vor der Einführung der neuen Methode eingereicht worden). Deshalb wird die neue Methode im Frühjahr 2015 einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Die erste Bilanz stützt sich auf die Stellungnahmen der Oberamtmännerkonferenz, der Gemeinden, der Abteilung Bauwesen des BRPA, der betroffenen staatlichen Dienststellen sowie des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und des Freiburgischen Verbands der Beauftragten des Baugewerbes (AFMC).
Allgemein halten alle fest, dass die Änderung der Methoden unerlässlich war und dass die neuen Vorgaben über alles gesehen gut eingehalten werden. Die Zwischenbilanz fällt insgesamt positiv aus, auch wenn noch Verbesserungen erwartet werden, wobei namentlich die Beauftragten und Gemeinden Verbesserungspotenzial bei verschiedenen Punkten orten. Die Qualität der Dossiers nahm allmählich zu. Auch nahm die Zahl der Dossiers, die wegen Mängel an die Gemeinden retourniert werden mussten, deutlich ab.
Die Beauftragten bedauern, dass während der Prüfung durch die Ämter keine Angaben mehr zum Inhalt der Gutachten gemacht werden. Zudem wünschen sie ein effizienteres elektronisches System für die Verwaltung der Dossiers. Diesem Wunsch wird entsprochen werden können, sobald die neue Anwendung, die gegenwärtig in Entwicklung ist, bereit ist und an die Stelle des heute verwendeten Programms DATEC treten kann. Während die Kontrolle der Dossiers vor der öffentlichen Auflage für die Gemeinden einen grösseren Zeitaufwand bedeutet, haben Dossiers mit negativen Gutachten einen Mehraufwand für die Oberämter zur Folge.
Mit den neuen Methoden werden 5 Hauptziele verfolgt:
1. die Rolle aller Beteiligten durch eine Stärkung der Rolle der Entscheidbehörde klären;
2. allen Partnern mehr Verantwortung geben;
3. die Qualität der Analyse der Dossiers auf kommunaler und kantonaler Ebene verbessern;
4. eine effizientere Arbeitsorganisation in der Kantonsverwaltung für die Behandlung der Baubewilligungsgesuche ermöglichen;
5. eine schnellere Behandlung der formell und materiell einwandfreien Dossiers erlauben.
Die beiden ersten Ziele wurden erreicht, wobei die Kantonsverwaltung die Beauftragten und Gemeinden weiterhin regelmässig sensibilisieren und informieren muss. Bei den Zielen 3 und 4 lautet das Zwischenfazit "teilweise erreicht", beim Ziel 5 "noch nicht erreicht".
Deshalb müssen noch auf allen Ebenen Verbesserungs- und Begleitmassnahmen umgesetzt werden. So werden zum Beispiel die betroffenen kantonalen Dienststellen die Qualität ihrer Gutachten weiter verbessern müssen. Das BRPA und die Oberämter werden verschiedene Details zur Zusammenarbeit bei der Prüfung der Dossiers klären und verbessern müssen. Die Oberämter betonen, dass sie zusätzliche personelle Ressourcen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen.
Die Website des BRPA und die verschiedenen zur Verfügung gestellten Dokumente werden regelmässig nachgeführt und an die verschiedenen Bedürfnisse angepasst werden. Es werden zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Beauftragten zu informieren und zu sensibilisieren. Das BRPA wird ein Modell für die Gutachten der Gemeinden bereitstellen.
Die Bearbeitungsdauer innerhalb der Kantonsverwaltung muss weiter verkürzt werden. Zusammen mit den staatlichen Dienststellen wird das BRPA festlegen, welche Dossiers zwingend den Dienststellen unterbreitet werden müssen und welche nicht.
Die neuen Methoden für die Behandlung von Baubewilligungsgesuchen wurden am 12. Mai 2013 auf Veranlassung der RUBD, der Oberamtmännerkonferenz und des FGV eingeführt. Im Frühjahr 2015 wird erneut Bilanz gezogen werden.