"Es braucht zusätzliche Ressourcen und Mittel - und zwar dringend -, um die Bearbeitung der Dossiers zu verbessern und die Vorgaben des teilrevidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung erfüllen zu können." Mit diesen Worten präsentierte Staatsrat Maurice Ropraz die 5 Massnahmen, welche die RUBD zusammen mit dem BRPA beschlossen hat.
Die RUBD hat ein externes Mandat vergeben, um die Prozesse für die Bearbeitung der OP, DBP und Baubewilligungsgesuche zu evaluieren. Beim beauftragten Experten handelt es sich um Anwalt Alexis Overney, der als Gemeinderat von Granges-Paccot für die Raumplanung zuständig war, Mitglied der Kommission für Raumplanung der Agglomeration Freiburg ist und die Kantonsverwaltung bestens kennt. Herr Overney wird den ganzen Ablauf von der Übermittlung der Dossiers an die BRPA bis zum Beschluss der Entscheidbehörde unter Berücksichtigung aller betroffenen Dienststellen (rund zwanzig) analysieren. Im Anschluss daran wird er konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Das BRPA wird darüber hinaus mit 4 zusätzlichen, innerhalb der RUBD zu kompensierenden VZÄ verstärkt, damit das Amt über die Ressourcen verfügt, die für die Umsetzung des RPG und für die laufende Behandlung der Dossiers nötig sind. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Behandlung der Dossiers innerhalb der Kantonsverwaltung müssen besser eingehalten werden. Eine Person wird sicherstellen, dass die verschiedenen Dienststellen die Fristen für ihre Stellungnahme einhalten. Wenn eine Dienststelle bei einem Baugesuchsdossier innerhalb der 30-tägigen Frist keine Stellungnahme übermittelt und auch keine Fristverlängerung von 15 Tagen beantragt, geht das BRPA davon aus, dass die betroffene Dienststelle auf ein Gutachten verzichtet und dass die nächste Etappe des Prozesses eingeleitet werden kann.
Die Anwendung DATEC, welche die Begleitung der Dossiers während deren Bearbeitung in der Kantonsverwaltung hätte erlauben sollen, kann die Bedürfnisse des BRPA, der Gesuchsteller und der Gemeinden nicht erfüllen. Die RUBD entschied deshalb, diese Anwendung nur noch bis Ende 2015 zu verwenden und ab dann eine speziell entwickelte Software einzusetzen.
Die Reorganisation des BRPA, die 2010 nach einem internen Audit des Amts für Personal und Organisation (POA) beschlossen und begonnen wurde, wird beschleunigt. Bis heute wurden die Empfehlungen des POA soweit das Tagesgeschäft es zuliess und somit nur teilweise umgesetzt.
Die Massnahmen wurden namentlich aufgrund der Schlussfolgerungen im Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zum Postulat 2019.12 Markus Bapst/Wicht Jean-Daniel über die Bilanz der Anwendung des neuen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) seit dessen Inkrafttreten beschlossen. Aus diesem Bericht geht nämlich hervor, dass zwar seit 2010 Fortschritte bei der Bearbeitung der Dossiers erzielt wurden, dass aber immer noch verschiedene Aspekte verbessert werden müssen.
Evaluation im externen Mandat und Verstärkung des BRPA für eine raschere Bearbeitung der Dossiers
Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) 5 Sofortmassnahmen für eine effizientere Behandlung der Dossiers beschlossen. So wurde ein externer Experte beauftragt, die Prozesse für die Bearbeitung der Orts- und Detailbebauungspläne (OP und DBP) sowie der Baubewilligungsgesuche zu analysieren und konkrete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Des Weiteren wird das BRPA für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und für die laufende Behandlung der Dossiers unverzüglich mit 4 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) verstärkt. Darüber hinaus wird eine Person den Auftrag haben, eine wirksamere Begleitung der Dossiers zu gewährleisten ("Wächter der Zeit"). Sie wird dafür sorgen müssen, dass die kantonalen Dienststellen die Fristen für das Verfassen des Gutachtens einhalten. Für Baubewilligungsgesuche gilt: Wenn eine Dienststelle innerhalb der ihr gewährten Frist keine Stellungnahme übermittelt, geht das BRPA davon aus, dass die betroffene Dienststelle auf ein Gutachten verzichtet und dass die nächste Etappe des Prozesses eingeleitet werden kann. Und schliesslich wurde beschlossen, das Programm DATEC Ende 2015 durch eine spezifische Anwendung zu ersetzen, welche die Übermittlung und die Verwaltung bzw. Begleitung der Dossiers ermöglichen wird.
Veröffentlicht am 20. Juni 2014 - 10h00
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 20.06.2014 - 10h00