Zur Erinnerung: Im September 2019 hatte der Staatsrat beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts eingelegt, weil es nach seiner Ansicht die Art und Weise in Frage stellte, mit der die Dossiers für eine Gesamtrevision der Ortsplanung (OP), die vor der Annahme des kantonalen Richtplans durch den Staatsrat öffentlich aufgelegt worden waren, bis anhin behandelt wurden.
Der Entscheid des Kantonsgerichts vom September 2019 betraf 65 OP-Dossiers. Nach Besprechung und Analyse der Dossiers mit den Gemeinden beantragten zwei Drittel von ihnen, dass die Dossiers nach den Grundsätzen des neuen kantonalen Richtplans bearbeitet werden, ohne den Entscheid des Bundesgerichts abzuwarten. 26 % der Dossiers sind bereits von der RUBD genehmigt worden und 11 % befinden sich in der Phase des rechtlichen Gehörs. 29 % sind derzeit in Behandlung oder im Arbeitsprogramm. Letztere werden vorrangig behandelt werden, gefolgt von den Dossiers der Gemeinden, die das Urteil des Bundesgerichts abwarten wollten.
Damit sich der Kanton weiterhin entwickeln kann und um einem Engpass infolge der Einreichung von OP-Dossiers durch etwa drei Viertel der Freiburger Gemeinden innerhalb eines Jahres vorzubeugen, schlug die RUBD zudem vor, im Rahmen des Plans zur Wiederankurbelung der Freiburger Wirtschaft für eine beschränkte Zeit zusätzliche Ressourcen vorzusehen, um die Behandlung der OP-Dossiers und der zahlreichen Beschwerden gegen Gemeindebeschlüsse zu beschleunigen. Der Grosse Rat unterstützte dieses Ansinnen, weil so erreicht wird, dass die noch in Bearbeitung befindlichen Dossiers so schnell wie möglich geregelt werden können.