Das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) und sein Ausführungsreglement legen die Rolle der Oberamtspersonen, der Gemeinden und der Kantonsverwaltung im Baubewilligungsverfahren fest. In den letzten Jahren wurden die Dossiers infolge der Anpassungen in der Gesetzgebung auf nationaler und kantonaler Ebene immer komplexer - die formelle Kontrolle der Dossiers somit technisch immer anspruchsvoller.
Als Folge davon mussten immer mehr Dossiers mitten im Verfahren angepasst werden. Das heutige Verfahren erlaubt dies, doch nimmt dadurch der Aufwand für das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) in hohem Mass zu. Auch die Bearbeitungsdauer verlängert sich.
Auf Anregung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hin beschlossen die Oberamtmännerkonferenz, der Freiburger Gemeindeverband und das BRPA deshalb, mögliche Verbesserungen am heutigen System zu prüfen. Aufgrund dieser Analyse wurde Folgendes beschlossen: Die Gemeinden verstärken die Kontrolle der formellen Aspekte, bevor ein Dossier öffentlich aufgelegt wird. Die Oberamtspersonen sind alleine für Planänderungsanträge und für die externe Kommunikation der Gutachten verantwortlich. Die strikte Kontrolle der formellen Aspekte der Dossiers nach deren öffentlichen Auflage, das Einholen der Gutachten der betroffenen Dienststellen sowie das Verfassen des Gesamtgutachtens und dessen Weiterleitung an das Oberamt obliegen dem BRPA.
Mit diesen Verfahrensanpassungen werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der involvierten Stellen eindeutiger definiert und abgegrenzt. Ausserdem wird damit der Spielraum der Oberamtsperson bei der Durchführung des Verfahrens vergrössert, die Koordination wird verbessert und das BRPA kann sich auf die Aufgaben konzentrieren, die ihm das RPBG überträgt (Verfassen des Gesamtgutachtens und Verwaltung der Dossierbearbeitung durch die Kantonsverwaltung, worunter namentlich das Sicherstellen der Fristeinhaltung durch die angehörten Stellen fällt). Die Rolle der Gemeinde wird mit der Kontrolle der Dossiers vor der öffentlichen Auflage weiter gestärkt.
Den Gemeinden sowie den Gesuchstellern und den von ihnen beauftragten Büros wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, damit diese sicherzustellen können, dass die Dossiers vollständig sind. Ausserdem wurden neue Formulare für Baubewilligungsgesuche ausgearbeitet. Und schliesslich wird das Einreichen eines Baubewilligungsgesuchs dank eines neuen Systems automatisch quittiert.
Dieses neue System soll am 1. Mai in Kraft treten. Sechs Monate später werden die betroffenen Stellen eine Zwischenbilanz ziehen.
Das Baubewilligungsverfahren wird effizienter
Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD), die Oberamtmännerkonferenz und der Freiburger Gemeindeverband haben als Antwort auf die Herausforderungen, die mit dem Gesellschaftswandel einhergehen, mehrere Verbesserungen für das Baubewilligungsverfahren beschlossen. Die Änderungen werden Anfang Mai 2013 in Kraft treten. Die Rolle aller involvierten Stellen wurde auf der Grundlage des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) und seines Ausführungsreglements genauer festgelegt. Die Oberamtspersonen haben die Aufgabe, allfällige Änderungen an den Plänen zu verlangen, die Kommunikation der Gutachten sicherzustellen und die Baubewilligung zu erteilen bzw. zu verweigern. Das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) ist dafür zuständig, die verschiedenen Gutachten der angehörten Stellen einzuholen und das Gesamtgutachten zu erstellen. Die Verantwortung der Gemeinden für die Kontrolle der Qualität der Dossiers wird verstärkt. Für die Behandlung der Dossiers werden eine Checkliste und neue Formulare ausgearbeitet und bereitgestellt werden.
Veröffentlicht am 25. März 2013 - 14h15 Archiviert
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 06.11.2023 - 08h46