Diese Etappe umfasst den Bau des neuen Zentralgefängnisses «Bibera», die Erweiterung der Küche und des Parkplatzes sowie eines Gebäudes für den Strafvollzug in Halbgefangenschaft.
Öffentliche Auflage: drei Baubewilligungsgesuche
Das aktuell in der Freiburger Altstadt gelegene Zentralgefängnis wird an den Standort Bellechasse verlegt. Das Projekt besteht aus einer Erweiterung des Roten Gebäudes für den vorzeitigen Strafvollzug. Darüber hinaus wird ein neues Lebensmittelzentrum geschaffen, als Erweiterung der bestehenden Küche des Sektors des offenen Vollzugs im Zentrum. Die Strafanstalt Bellechasse wird damit über eine Küche verfügen, die für die Zubereitung von 750 Mahlzeiten pro Tag für den gesamten Standort ausgelegt ist. Diese beiden Erweiterungen werden gesondert öffentlich aufgelegt.
Das vierte Baubewilligungsgesuch schliesslich hat die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes zum Gegenstand. Während der derzeitige Standort Bellechasse über 200 Haftplätze verfügt, wird er nach Abschluss der Arbeiten gemäss FRSA II 290 Haftplätze zählen. Die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes ist daher nötig, zumal dieser bislang noch nie ausgebaut wurde. So ist geplant, 53 Parkfelder hinzuzufügen, vor allem für die Bedürfnisse des Personals. Das Bewilligungsgesuch betrifft zudem die Erschliessungsstrasse, die in der Phase FRSA I errichtet wurde, um zu den verschiedenen Baustellen zu gelangen, ohne den zentralen Bereich der Strafanstalt zu durchqueren, und nun ausgebaut werden soll, um sie dauerhaft zu sichern. Sie wird den nördlichen Bereich der Anstalt in Verbindung mit einem Teil des landwirtschaftlichen Sektors erschliessen und einen direkten Zugang zum Lebensmittelzentrum bieten.
Eine vierte Auflage wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Sie betrifft das Gebäude für Personen in Halbgefangenschaft. Es wird in der Verlängerung des vorgelagerten Eintrittspostens angesiedelt und behält so eine gewisse Unabhängigkeit von den anderen Haftregimen. Gleichzeitig profitiert das Gebäude von den Leistungen der bestehenden Infrastruktur. Das Projekt ist so angelegt, dass eine Erweiterung auf der Südseite möglich ist. Im Gegensatz zu den anderen Projekten in der Gemeinde Bas-Vully befindet sich dieses Projekt ausserhalb der Strafanstaltzone. Es liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Murten, die derzeit ihre Ortsplanung revidiert. Um die Verfahren zu harmonisieren, werden die nötigen öffentlichen Auflagen zeitlich mit dieser Revision koordiniert.
Provisorischer Zeitplan
Das Projekt folgt einem straffen Zeitplan. Vorbehaltlich der Debatte im Grossen Rat und des Ausgangs der für Herbst 2025 geplanten Volksabstimmung ist der Beginn der Bauarbeiten Anfang 2026 vorgesehen. In Abhängigkeit von der Planung und den Vergabeverfahren dürften sich die Bauarbeiten über etwa zweieinhalb Jahre erstrecken, wobei etwaige Einsprüche, Rechtsmittel und die damit verbundenen Verfahren vorbehalten bleiben. Unter diesen Voraussetzungen könnte die Inbetriebnahme der Gebäude im Sommer 2028 und der Umzug des Zentralgefängnisses im Herbst desselben Jahres erfolgen.