Entsprechend dem einschlägigen Recht muss der kantonale Richtplan regelmässig aktualisiert werden, wenn sich der Kontext und die Herausforderungen ändern. Der Staatsrat hatte daher Ende 2021 eine öffentliche Vernehmlassung zur ersten Änderung des kantonalen Richtplans seit seiner Genehmigung durch den Bund im Jahr 2020 durchgeführt. Im September dieses Jahres übermittelte der Staatsrat dem Grossen Rat, wie im Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) vorgesehen, einen Bericht, in dem die vom Staatsrat vorgesehenen Anpassungen zusammengefasst waren. Im Anschluss an die Behandlung dieses Berichts durch den Grossen Rat hat der Staatsrat die Anpassungen nun formell verabschiedet.
Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Themen Landschaft und Geotope sowie die Anpassung bestehender und die Schaffung neuer Projektblätter für die Landschaften von kantonaler Bedeutung (LKB), die Umfahrungsstrassen von Kerzers, Prez-vers-Noréaz und Romont, den Autobahnanschluss Bulle und das Eisenbahnlogistikzentrum im Broyebezirk. Auf der anderen Seite wurden das Projektblatt Goya Onda, das vom Bund als nicht konform mit dem Raumplanungsgesetz eingestuft wurde, und das nun obsolete Projektblatt Regionale ARA Saint-Aubin aus den vom Staatsrat verabschiedeten Inhalten gestrichen. Ihnen wird somit im kantonalen Richtplan der Status «zurückgezogen» zugewiesen.
Die Änderungen des kantonalen Richtplans werden dem Bundesrat sowie den betroffenen Regionen und Gemeinden übermittelt. In Übereinstimmung mit Artikel 14 Abs. 2 RPBR werden sie dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.
Die Neuanalyse des Themas Windenergie und der damit zusammenhängenden Projektblätter wird unabhängig von dieser ersten Änderung erfolgen. Der Staatsrat hat zu diesem Zweck im Januar 2024 einen Steuerungsausschuss eingesetzt.
Für mehr Informationen: Angenommene Änderungsdossier | Staat Freiburg