Die Autobahnüberdeckung ist eine Investition für künftige Generationen, die es ermöglichen wird, die Lärmimmissionen zu beseitigen oder erheblich zu reduzieren und das kantonale Zentrum in Übereinstimmung mit den Herausforderungen des Kantons und der Partner völlig neu zu gestalten.
Verbesserung der Lebensqualität
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der Kanton Freiburg planen die Überdeckung eines 1255 Meter langen Abschnitts der Autobahn N12 im Sektor Chamblioux–Bertigny. Diese Überdeckung wird eine grossflächige Stadtentwicklung im Herzen des kantonalen Zentrums ermöglichen. Dabei geht es insbesondere darum, die Lärmimmissionen zu minimieren und neue urbane Zentren zu planen, die durch Freiflächen miteinander verbunden sind. Das Projekt der Autobahnüberdeckung ist unabdingbar für eine städtebauliche Aufwertung durch eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität.
Um dieses Projekt weiterzuführen, haben der Staat Freiburg und der Bund am 30. Oktober 2024 eine neue Vereinbarung unterzeichnet, welche die seit 2017 geltende ersetzt und die finanziellen Aspekte sowie die Organisation ihrer Zusammenarbeit regelt, mit einer erheblichen Verstärkung der Bundesbeteiligung. Sie kann in Kraft treten, nachdem sie vom Bundesrat bestätigt wurde und der Grosse Rat in der Dezembersession das Dekret über die Garantie verabschiedet hat.
Bedingte Garantie zugunsten des ASTRA
Im Rahmen dieses Projekts leitet das ASTRA die Studien für die Überdeckung der Autobahn N12. Der erste Teil der Studien zur Überdeckung wurde bereits beendet. Nun steht der zweite Teil der Studien für die Realisierung des Projekts an.
Sollte das Projekt am Ende des demokratischen Prozesses nicht realisiert werden, wäre der Staat Freiburg verpflichtet, die Kosten des zweiten Teils der Studien zu übernehmen. Der Staatsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, eine bedingte Garantie von 10,65 Millionen Franken zugunsten des ASTRA zu gewähren, welche die Rückerstattung der Studienkosten durch den Staat und die Partner im Falle eines Projektabbruchs garantiert. Er hat die begleitende Botschaft an den Grossen Rat überwiesen.
Höhe und Aufteilung der Kosten
Die Gesamtkosten des Projekts werden derzeit auf rund 195,6 Millionen Franken für den Bau der Autobahnüberdeckung sowie auf 31,56 Millionen Franken für die einmalige Abgeltung als Beteiligung an deren Unterhalt und Betrieb über einen Zeitraum von 25 Jahren geschätzt, was Gesamtkosten von 227,16 Millionen Franken ergibt. Es ist vorgesehen, die Baukosten zwischen dem ASTRA (42 %), dem Staat Freiburg (42 %) und den Partnern aufzuteilen. Diese Partner, die ganz direkt von den langfristigen Vorteilen einer aufgewerteten Siedlungsstruktur und einer besseren Lebensqualität profitieren werden, müssen 30,5 Millionen Franken der Baukosten (16 %) tragen. So werden die seit 2023 geführten Gespräche mit den Partnern fortgeführt, um Vereinbarungen über die Finanzierung ihrer Beteiligungen zu erarbeiten.
Zeitplan und Ausblick
Sofern der Grosse Rat und darauf das Freiburger Stimmvolk das Projekt annehmen, könnte der Bau der Überdeckung 2031 beginnen, mit einer möglichen Inbetriebnahme im Jahr 2034. Das Bauwerk wird dann nicht nur die Schaffung neuer und wichtiger urbaner Räume mit hoher Lebensqualität im Zentrum des Kantons ermöglichen, sondern auch die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs und die Mobilität im Allgemeinen verbessern. Kurzum, mit der Garantie legt der Staat Freiburg den Grundstein für eine nachhaltige Entwicklung und ein umweltfreundliches Wachstum der Region Freiburg.
Beilagen
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Dekret und Botschaft