Mit FRIAC werden alle Dossiers elektronisch eingereicht und behandelt werden. Sämtliche Parteien - Gesuchsteller, Planer, Geometer, Gemeinden, staatliche Dienststellen und Oberämter - werden die neue Anwendung benutzen müssen. Dadurch können namentlich die Bearbeitungsdauer der Dossiers verkürzt, deren Qualität verbessert sowie die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens erhöht werden.
Mit FRIAC werden die Gesuchsteller und die von ihnen beauftragten Büros über eine dafür eingerichtete Website und dank Benachrichtigungen per E-Mail jederzeit wissen, wo ihr Dossier gerade ist. Daneben wird eine Website zur Unterstützung der Benutzer (Fragen und Antworten, Hotline, Online-Kurse, Videos, Beispiele) eingerichtet werden.
Die Einführung von FRIAC bedingt eine Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG). Der entsprechende Gesetzesvorentwurf ist ab heute bis zum 1. September 2016 in der öffentlichen Vernehmlassung. Im Frühjahr 2017 wird das Gesetz dann vom Grossen Rat behandelt werden.
FRIAC wird etappenweise eingeführt: Im Sommer 2017 wird eine Pilotphase mit 10 Gemeinden (Freiburg, Treyvaux, Estavayer-le-Lac, Murten, Mont-Vully, Romont, Châtel-Saint-Denis, Bulle, Düdingen und Plaffeien) für die Baubewilligungsgesuche im ordentlichen und vereinfachten Verfahren sowie für die Vorprüfungsgesuche gestartet werden. Auf diese Weise werden die nötigen Anpassungen vorgenommen werden können, bevor FRIAC im Herbst 2017 in allen Freiburger Gemeinden eingeführt wird. Im Frühjahr 2018 wird die Computerisierung auf die Erteilung der Bezugsbewilligung ausgeweitet werden.
Entwicklung und Wartung der Anwendung werden vom Staat Freiburg getragen. FRIAC basiert auf der Plattform CAMAC, die erfolgreich von fünf Kantonen (Basel-Landschaft, Tessin, Uri, Waadt und Neuenburg) genutzt und von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) anerkannt wird.
Der Gesetzesvorentwurf für eine elektronische Verwaltung der Baubewilligungen geht in die Vernehmlassung
Die elektronische Verwaltung der Baubewilligungen tritt in eine neue Phase: Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD), die Oberamtmännerkonferenz, der Freiburger Gemeindeverband (FGV), der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und der Freiburgische Verband der Beauftragten des Baugewerbes (AFMC) entwickeln die Anwendung FRIAC (Fribourg - Autorisation de construire). FRIAC wird eine elektronische Verwaltung der Baubewilligungsgesuche im ordentlichen und vereinfachten Verfahren sowie der Vorprüfungsgesuche ermöglichen. Dies bedingt eine Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG). Der entsprechende Gesetzesvorentwurf ist ab heute bis zum 1. September 2016 in der öffentlichen Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird das Gesetz voraussichtlich im Februar 2017 beraten.
Veröffentlicht am 01. Juni 2016 - 10h15
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 01.06.2016 - 10h15