Im letzten Juni beschloss die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) mehrere Massnahmen, um die Behandlung der Baubewilligungsgesuche zu verbessern. Eine dieser Massnahmen - die Schaffung von 4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bei der RUBD - wurde sofort umgesetzt. Zwei weitere Massnahmen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Die ersten Resultate der Evaluation im externen Mandat werden für das kommende Frühjahr erwartet.
Ab Beginn des kommenden Jahres wird eine Person beim BRPA sicherstellen, dass die kantonalen Dienststellen die Fristen für die Erstellung der Gutachten einhalten. Wenn eine Dienststelle bei einem Baugesuchsdossier innerhalb der 30-tägigen Frist keine Stellungnahme übermittelt und auch keine Fristverlängerung beantragt, wird das BRPA davon ausgehen, dass die betroffene Dienststelle auf ein Gutachten verzichtet und dass die nächste Etappe des Verfahrens eingeleitet werden kann.
Am 1. Januar 2015 wird zudem eine Änderung des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) in Kraft treten, welche die Solaranlagen betrifft. Damit wird der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und seiner Ausführungsverordnung (RPV) Rechnung getragen, die seit dem 1. Mai dieses Jahres gilt und unter anderem Folgendes vorsieht:
Projekte für Solaranlagen, die im Sinne des neuen Bundesrechts als genügend angepasst gelten, sind nicht mehr bewilligungspflichtig. Sie müssen allerdings der zuständigen Behörde, d. h. der Gemeinde, gemeldet werden. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern bedürfen weiterhin einer Baubewilligung. Diese muss von der Gemeinde erteilt werden.
Diese Anpassungen waren vom 24. Juni bis zum 15. September 2014 in der eingeschränkten Vernehmlassung. Die Vorschläge wurden von allen Vernehmlassungsadressaten positiv aufgenommen; es wurden lediglich ein paar Vorbehalte und Änderungsvorschläge vorgebracht.
Der Jahreswechsel bringt weitere Verbesserungen in der Bearbeitung der Baubewilligungsgesuche
Am 1. Januar 2015 treten mehrere Massnahmen für eine schnellere Behandlung von Baubewilligungsgesuchen in der Kantonsverwaltung in Kraft. Sie waren ab Juni in der Vernehmlassung und gaben kaum Anlass zu Kritik. Ab dem 1. Januar wird eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) die Aufgabe haben, eine wirksamere Begleitung der Dossiers zu gewährleisten. Diese Person wird dafür sorgen müssen, dass die kantonalen Dienststellen die Fristen für das Verfassen des Gutachtens einhalten. Das heisst auch: Wenn eine Dienststelle innerhalb der ihr gewährten Frist keine Stellungnahme zu einem Baubewilligungsgesuch übermittelt, geht das BRPA davon aus, dass die betroffene Dienststelle auf ein Gutachten verzichtet und dass die nächste Etappe des Verfahrens eingeleitet werden kann. Ab dem 1. Januar braucht es zudem in den vom Bundesrecht vorgesehenen Fällen keine Baubewilligung für Solaranlagen mehr; eine Meldung an die Gemeinde reicht aus.
Veröffentlicht am 16. Dezember 2014 - 08h45
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 16.12.2014 - 08h45