Mit seiner Genehmigung bestätigt der Staatsrat die Vision, die Ziele und die Strategie, die die beiden Agglomerationen in den Bereichen Raumplanung, Mobilität, Natur und Landschaft definiert haben. Der Staatsrat begrüsst auch die Qualität der Arbeit, die in die Ausarbeitung der beiden Richtpläne floss. Gleichzeitig stellt er Bedingungen und legt für jede Bedingung fest, bis wann sie erfüllt sein müssen (sechs Monate, ein Jahr oder bei der nächsten Revision). Der Staatsrat unterstreicht zudem, dass der Umfang der Bauzonenerweiterung bis zur Genehmigung des künftigen kantonalen Richtplans durch den Bundesrat vorbehalten bleibt.
Die Genehmigung des Staatsrats folgt auf die Verabschiedung der Richtpläne am 13. Oktober 2016 durch den Agglomerationsrat der Agglomeration Freiburg bzw. durch die Delegiertenversammlung von Mobul. Im Kanton Freiburg haben die Richtpläne der Agglomerationen die Wirkung eines Agglomerationsprogramms. Dies bedeutet, dass die genehmigten Richtpläne nun als Agglomerationsprogramme den betroffenen Bundesämtern zur Prüfung vorgelegt werden.
Bei einer positiven Beurteilung können die in den Agglomerationsprogrammen vorgesehenen Verkehrsinfrastruktur-Projekte einen Bundesbeitrag von 30 % bis 50 % erhalten. Das Ergebnis der Beurteilung wird für 2018 erwartet. Das Bundesparlament könnte dann die entsprechenden Kredite im ersten Halbjahr 2019 sprechen.