Der Kanton Freiburg kennt schon seit einigen Jahren ein grosses Bevölkerungswachstum, was mit einer Zunahme der Mobilität, namentlich des Pendlerverkehrs, einhergeht. Vor diesem Hintergrund will der Staatsrat die Herausforderungen, die sich stellen, global angehen. Dies ist auch eines der Ziele des neuen Mobilitätsgesetzes, das derzeit in Ausarbeitung ist.
Parallel zu diesen gesetzgeberischen Arbeiten will der Staatsrat in vier Bereichen investieren: Entwicklung von Hauptachsen für den Veloverkehr, Förderung der kombinierten Mobilität, Verbesserung des Zugangs zum öffentlichen Verkehr für Seniorinnen und Senioren und für Personen mit Behinderungen sowie Sicherstellung eines kohärenten Strassennetzes.
- Sachplan Velo
Die baulichen Massnahmen werden zuerst dort verwirklicht werden, wo das Potenzial zur Verkehrsverlagerung am grössten ist, um eigentliche Hauptachsen für den Veloverkehr zu schaffen. Der Sachplan hat einen globalen Ansatz und ein attraktives, sicheres und durchgehendes Netz zum Ziel. Im Kanton Freiburg wurden bereits 88 km Radstreifen eingerichtet. Auf 325 km sind weitere bauliche Massnahmen für einen Gesamtbetrag von rund 157 Millionen Franken nötig. Die genaue Prioritätenordnung dieser Massnahmen wird noch definiert werden müssen.
Die TransAgglo (Avry–Düdingen) und die grüne Verbindung in Bulle (Bahnhof–Industriezone Planchy-Nord) sind die beiden Achsen mit dem grössten Verlagerungspotenzial im Kanton. Der Staat wird die Verwirklichung dieser beiden Langsamverkehrsachsen koordinieren. Neben dem Staat Freiburg, der ein Teil von den mit 33,5 Millionen Franken veranschlagten Kosten übernehmen wird, wird sich auch der Bund über Subventionen für die Agglomerationsprogramme (AP2 und AP3) finanziell beteiligen.
- Verwirklichung von Anlagen der kombinierten Mobilität bei Bahn- und Bushöfen
Das öffentliche Verkehrsangebot ist in den letzten Jahren mit der etappenweisen Einführung der RER Fribourg | Freiburg und dem schrittweisen Ausbau des regionalen Busangebots stark ausgebaut worden. Die Einrichtung von Schnittstellen, die es Pendlern ermöglicht, ihr Auto oder Velo bei einem Bahnhof abzustellen, um auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen, ist auch ein Mittel, um die modale Verlagerung und die kombinierte Mobilität zu fördern.
Alle 66 heute bestehenden und bis 2035 geplanten Bahnhöfe auf Freiburger Boden sowie die Bushaltestellen Farvagny-le-Grand, Le Mouret village, Plaffeien Dorf und Tafers Dorf, die in Regionen liegen, die nicht durch die Bahn erschlossen sind, wurden in einer Studie analysiert, um das Nachfragepotenzial und die optimale Dimensionierung von Anlagen der kombinierten Mobilität zu bestimmen. Gegenwärtig verfügen 40 Freiburger Bahnhöfe über eine solche Anlage mit insgesamt rund 1000 Parkfeldern für Autos; dazu kommen gut 900 Abstellfelder für Velos bei 25 Haltestellen.
Für jede Anlage wurde die nötige Anzahl Parkfelder für Autos berechnet, wobei als Ziel eine Kapazität von 4 % der potenziellen Kunden berücksichtigt worden ist (gegenwärtig liegt dieser Wert bei 1,5 %). Laut dieser Schätzung sind 918 zusätzliche Plätze im Freien und 539 in einem Parkhaus nötig. Bei einem Ziel von 1 Abstellfeld je 10 Wegreisende braucht es zudem 1534 zusätzliche Abstellplätze für Velos. Zusammen mit den TPF wurden Pilotprojekte lanciert.
Die TPF planen den Bau von acht neuen Bushöfen (Avry, Broc-Village, Bulle, Châtel-Saint-Denis, Estavayer, Givisiez, Murten und Romont) bei Bahnhaltestellen, wo der öffentliche Strassenverkehr und der Bahnverkehr zusammenlaufen. Nach Möglichkeit werden sie in der unmittelbaren Nähe zu der Bahnhofshalle oder des Zugangs zur Bahnhaltestelle gebaut werden, um den Anschluss zu optimieren, Synergien bei der Information und den Dienstleistungen für die Kunden zu schaffen und um die Unannehmlichkeiten des Umsteigens auf ein Minimum zu reduzieren.
Die TPF haben die Kosten für den Ausbau der acht Schnittstellen mit 21,94 Millionen Franken veranschlagt (±15 %):
Standort |
Betrag in Mio. CHF (±15 %) |
Avry-Matran |
2,95 |
Broc-Village |
0,56 |
Bulle |
5,10 |
Châtel-Saint-Denis |
1,40 |
Estavayer |
1,20 |
Givisiez |
1,15 |
Murten |
0,78 |
Romont |
4,00 |
Landerwerbe |
4,30 |
Studien |
0,50 |
Total |
21,94 |
Der Grossteil der Kosten betrifft den regionalen Personenverkehr (RPV); zwei Bushöfe (Givisiez und Avry-Matran) betreffen jedoch auch den Agglomerationsverkehr, der von der Agglomeration Freiburg bestellt wird.
- Anpassung der Bushaltestellen auf den Kantonsstrassen an die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
Im Kanton Freiburg gibt es 1456 Bushaltekanten, wovon sich 739 auf Kantonsstrassen und 717 auf Gemeindestrassen befinden. Deren 35 erfüllen die Vorgaben des BehiG. 8 werden derzeit umgebaut.
Nicht alle Haltestellen (eine Haltestelle umfasst typischerweise zwei Haltekanten – je eine pro Fahrrichtung), welche die Vorgaben des BehiG nicht erfüllen, müssen jedoch angepasst werden, sieht das BehiG doch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit vor (Art. 11 und 12, 3. Abschnitt: Verhältnismässigkeit). Der Staat gab deshalb eine Studie in Auftrag, um unter anderem für jede Haltestelle das Nutzen-Kosten-Verhältnis einer Herstellung der Konformität zu bestimmen. Die Studie kommt zum Schluss, dass 240 Bushaltekanten auf dem Kantonsstrassennetz ein Nutzenpunkte-Kosten-Verhältnis aufweisen, das eine Anpassung nahelegt. Dazu kommen 94, die trotz eines ungünstigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses angepasst werden sollen, um eine Mindesterschliessung zu garantieren (mindestens eine hindernisfreie Bushaltestelle in jeder Ortschaft). Damit muss der Staat insgesamt 334 Haltekanten sanieren.
Die Kosten für die Verwirklichung und Ausrüstung der Haltestellen, die Anpassung der Zugänge und nahegelegenen Kreuzungen, die Entwässerung, die Beleuchtung und die Landerwerbe werden auf 26,535 Millionen Franken geschätzt. Davon gehen 21,228 Franken zulasten des Staats, während die Transportunternehmen die verbleibenden Kosten (20 %) übernehmen. Die Planung der Arbeiten wird später folgen.
Die Ergebnisse der Studie wurden dem Freiburger Gemeindeverband übermittelt, als Entscheidungshilfe für die Anpassung der Bushaltestellen auf den Gemeindestrassen.
- Vorprojektstudien für drei Umfahrungsstrassen
In Ergänzung zu den anderen Verkehrsarten will der Staatsrat auch ein hochwertiges Strassennetz sicherstellen. So hat er beschlossen, die Vorprojektstudien für die drei Umfahrungsstrassen von Romont, Kerzers und Prez-vers-Noréaz zu lancieren. Daneben werden für das Umfahrungsstrassenprojekt für Givisiez ergänzende Studien durchgeführt werden.
Der Staatsrat hat seinen Entscheid auf der Grundlage der Empfehlung des Lenkungsausschusses «Priorisierung der 7 Umfahrungsstrassen» (COPIL) getroffen, der die sieben im September 2016 vom Grossen Rat validierten Projekte individuell evaluiert und die betroffenen Gemeinden angehört hat. Der Staatsrat hat die Analyse des COPIL verfeinert, indem er die Baukosten stärker gewichtet (der COPIL hatte sie mit 8 % gewichtet) und die Bedingungen für die Verwirklichung der Umfahrungsstrassen (Grundstücke im Eigentum des Staats, bereits verwirklichte Güterzusammenlegungen usw.) wie auch das Gleichgewicht zwischen den Regionen in höherem Mass berücksichtigt hat.
- Romont
Das COPIL hat das Projekt für die Umfahrungsstrasse von Romont an die 1. Stelle der Prioritätenordnung gesetzt. Der Nordabschnitt zwischen dem Kreisel Chavannes-sous-Romont und dem Kreisel La Parqueterie, der einem bereits bestehenden Trassee folgt, wird als erstes verwirklicht werden. Die Studien für den Südabschnitt zwischen dem Kreisel La Parqueterie und der Ausfahrt Nespresso werden in einer zweiten Phase durchgeführt werden.
- Kerzers
Das Projekt für die Umfahrungsstrasse von Kerzers rangiert laut COPIL an 4. Stelle. Der Staatsrat will dieses Projekt vorziehen, weil die Baukosten dank einer finanziellen Beteiligung Dritter gesenkt werden können, die Umfahrungsstrasse eine Voraussetzung für den Betrieb einer im Sachplan Materialabbau (SaM) eingetragenen Kiesgrube ist, die Mehrheit der benötigten Grundstücke bereits dem Staat gehört und mit der vorgezogenen Verwirklichung dieses Projekts das regionale Gleichgewicht gewahrt werden kann.
- Prez-vers-Noréaz
Als drittes Projekt wählte der Staatsrat die Umfahrungsstrasse von Prez-vers-Noréaz aus. Gründe dafür waren die Bedeutung dieser Achse, welche die beiden Autobahnen N1 und N2 verbindet, das Fehlen einer Bahnverbindung, das Potenzial für eine rasche Realisierung sowie die Kosten. Darüber hinaus ist der Staat bereits Eigentümer der erforderlichen Grundstücke.
In Bezug auf das Umfahrungsstrassenprojekt für Givisiez kann festgehalten werden, dass vorgesehen ist, die Planungsstudie zusammen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu vertiefen. Das ASTRA hatte ausdrücklich darum ersucht, Teil dieses Projekts zu sein, um insbesondere die Auswirkungen auf den Autobahnanschluss Freiburg-Süd/Zentrum und die Autobahn N12 abschätzen zu können.