Für die Umsetzung der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) hat der Bund drei Objekte in die Vernehmlassung gegeben: die Technischen Richtlinien Bauzonen, die Ergänzung des Leitfadens Richtplanung sowie die Änderung der Raumplanungsverordnung. Der Staatsrat spricht sich gegen die meisten Bestimmungen des Verordnungsentwurfs aus. Die Mehrheit der intern angehörten Organe (Oberämter, Freiburger Gemeindeverband, kantonale Ämter usw.) lehnt den Entwurf genauso ab.
Der Staatsrat bemängelt, dass der Entwurf die Kompetenz im Bereich der Raumplanung dem Bund überträgt und somit nicht mit der Bundesverfassung vereinbar ist, da diese in Artikel 75 vorsieht, dass die Raumplanung den Kantonen obliegt. Er stellt die Änderungen des RPG, denen das Schweizer Stimmvolk im März 2013 zugestimmt hat, nicht grundsätzlich infrage. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Verordnung die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze einhalten muss.
Des Weiteren ist er nicht einverstanden, wie die Übergangsbestimmung im geänderten RPG, laut der die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen bis zur Genehmigung der kantonalen Richtplananpassung durch den Bundesrat nicht vergrössert werden darf, umgesetzt werden soll. Sowohl der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) als auch den Gemeinden, deren Revision des Ortsplans (OP) bereits weit fortgeschritten ist, wird es nämlich nur schwer möglich sein, die vorgeschlagenen Modalitäten anzuwenden.
Deshalb ersucht die Freiburger Regierung den Bund, seinen Entwurf grundlegend zu überarbeiten und das geänderte RPG erst Anfang 2015 in Kraft zu setzen. Auf diese Weise werden die Gemeinden über genügend Zeit verfügen, um ihren OP anzupassen. Ausserdem können so die Frist nach Bundesrecht und die Frist, die die Gemeinden für die Anpassung ihres OP an das kantonale Recht haben, koordiniert werden.
Der Entwurf der Technischen Richtlinien Bauzonen und der Entwurf für die Ergänzung des Leitfadens Richtplanung hingegen werden vom Staatsrat insgesamt positiv beurteilt.
Antwort des SR (nur auf Franz.)