Die Konkordanztabelle, die im Anhang des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) definiert ist, dient dazu, die Ausnützungsziffern, die in den Reglementen zum Ortsplan (OP) und zu den Detailbebauungsplänen (DBP) festgelegt sind, gemäss neuem Recht umzuwandeln. Von der Änderung sind einzig die drei tiefsten GFZ betroffen: Neu betragen sie 0,50. Die anderen Werte bleiben unverändert.
Diese neuen Werte sind direkt anwendbar für die laufenden und die künftigen Baubewilligungsverfahren. Vorbehalten bleiben Sonderbestimmungen im DBP, sofern dieser von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) vor dem Inkrafttreten des RPBG am 1. Januar 2010 genehmigt wurde. Diese Änderung der Werte ändert nichts daran, dass die Gemeinden ihre OP bis Ende 2014 an das neue kantonale Recht anpassen müssen.
Der Grosse Rat verabschiedete die Änderung der Konkordanztabelle am 7. Februar 2013.
Bei Fragen steht das BRPA gerne zur Verfügung.
Die angepasste Konkordanztabelle für die GFZ ist in Kraft
Die Änderung der Konkordanztabelle für die Bestimmung der Geschossflächenziffern (GFZ) trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Mit dieser Änderung betragen die tiefsten drei Werte neu 0,50. Diese neuen Werte sind sofort und direkt bei den laufenden Baubewilligungsverfahren anwendbar.
Veröffentlicht am 03. Juli 2013 - 09h45 Archiviert
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 06.11.2023 - 08h47