Die beiden Parteien haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, die vom Staatsrat genehmigt wurde. Damit ist der Weg frei für das Bauprojekt der neuen Rechtsfakultät, die in der Nähe des Henri-Turms geplant ist.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stiftung Le Tremplin in der zweiten Hälfte 2023 an die Route des Arsenaux 16 umzieht, wo sie bis Ende 2028 bleiben soll. Der Staat Freiburg und die Stiftung arbeiten gemeinsam an der Suche nach einem endgültigen Standort. Die Kosten für die Realisierung der Zwischenlösung werden derzeit geprüft. Nach 2028 kann der Standort Arsenaux 16 vorübergehend für andere staatliche Räumlichkeiten im Sinne eines Rochadegebäudes genutzt werden, dies bis zu seinem späteren Abriss.
Die Vereinbarung und der Fahrplan wurden vom Staatsrat genehmigt und anschliessend von der Direktorin für Bildung und kulturelle Angelegenheiten, Sylvie Bonvin-Sansonnens, dem Direktor für Gesundheit und Soziales, Philippe Demierre, und dem Direktor für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt, Jean-François Steiert, an einer Pressekonferenz vorgestellt. Gleichentags wurde eine Informationsveranstaltung für die Anwohner und Nutzer der Route des Arsenaux 16 organisiert. Die Nutzer werden seit mehreren Monaten in das Vorhaben einbezogen.
Weg für die neue Rechtsfakultät frei
Die Vereinbarung macht den Weg frei für die neue Rechtsfakultät der Universität Freiburg, die auf dem Gelände des Henri-Turms geplant ist. Zur Erinnerung: Eine erste Vereinbarung setzte der Stiftung eine Frist bis Juni 2023, um ihr Eigentum zugunsten der Alma Mater abzutreten und einen neuen Ort für Le Tremplin zu finden, erlaubte es ihr aber, ihre Aktivitäten noch mehrere Jahre an der Avenue de l’Europe auszuüben, falls kein definitiver neuer Standort gefunden wird. Mit der neuen Vereinbarung bekräftigt Le Tremplin jetzt also seinen Willen, die Projekte der Universität zu erleichtern, auch wenn es bis heute nicht über eine definitive Lösung verfügt, die ihren Bedürfnissen entspricht.
Die Stiftung Le Tremplin ist bestrebt, durch ihre Leistungen die Lebensqualität von Menschen mit Suchtproblemen und grosser sozialer Unsicherheit zu verbessern. Ihr Ziel ist es, die Risiken, denen sich diese Personen selbst und die Gesellschaft aussetzen, zu verringern, ihnen aber auch eine soziale und/oder berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Sie muss über zentrumsnahe und leicht zugängliche Räumlichkeiten verfügen, um ihren Auftrag im öffentlichen Interesse im Dienste der Freiburger Bevölkerung erfüllen zu können.
Die Vereinbarung wurde in den letzten Monaten von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Hochbauamts (HBA) ausgearbeitet. Neben der Stiftung Le Tremplin waren auch das Sozialvorsorgeamt (SPS) und die Finanzverwaltung (FinV) in dieser Taskforce vertreten.