Die Freiburger Regierung spricht sich für den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) aus. Nur wenn das Schweizer Stimmvolk die Vorlage am 9. Februar 2014 annimmt, können die Kapazitäten der steigenden Nachfrage angepasst sowie Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastrukturen gewährleistet werden. Die Schweiz verfügt über ein leistungsfähiges und attraktives Bahnangebot. Aufgrund der starken Beanspruchung stösst es aber an seine Grenzen: Auf vielen Strecken wird der Platz in den Zügen knapp. Bis im Jahr 2030 dürfte der Personenverkehr auf der Schiene um weitere 60 % wachsen. Mit der bestehenden Bahninfrastruktur ist es indessen nicht möglich, Zahl und Länge der Züge zu erhöhen oder systematisch Doppelstock-Kompositionen einzusetzen. Auch die Belange des Schienengüterverkehrs müssen besser berücksichtigt werden.
Die Vorlage sieht einen ersten Ausbauschritt bis 2025 vor, der Projekte im Umfang von rund 6,4 Milliarden Franken umfasst. Wie die übrige Westschweiz wird auch der Kanton Freiburg Nutzniesser vom geplanten Ausbau sein. Die Beschleunigungsmassnahmen zwischen Lausanne und Bern zum Beispiel werden eine Fahrzeitverkürzung zwischen Freiburg und Lausanne sowie zwischen Freiburg und Bern ermöglichen. Die Freiburgerinnen und Freiburger werden auch von den Verbesserungen in der übrigen Schweiz profitieren, insbesondere vom Kapazitätsausbau auf der Strecke Lausanne-Genf und vom Ausbau der Bahnhöfe Genf, Lausanne und Zürich. Die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur auf Freiburger Boden wird vollständig über den neuen Bahninfrastrukturfonds finanziert werden.
Schweizweit erhalten die Reisenden mehr Platz in den Zügen und Bahnhöfen. Das Sitzplatzangebot wird erweitert. Ausserdem ermöglichen die Investitionen in die Bahninfrastruktur auf verschiedenen Strecken den Halbstundentakt, in städtischen Gebieten und Agglomerationen den Viertelstundentakt.
Der Bahninfrastrukturfonds, der mit der FABI-Vorlage eingeführt werden soll, löst den bisherigen, befristeten Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte (FinöV-Fonds) ab. Der neue Fonds soll sowohl aus bisherigen wie auch aus neuen Quellen gespeist werden: Bisherige Quellen sind Anteile von LSVA und Mehrwertsteuer sowie - befristet bis zur Rückzahlung der Bevorschussung - Anteile der Mineralölsteuer. Neu kommen Mittel aus dem begrenzten Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer sowie ein Promille der Mehrwertsteuer (von 2018 bis 2030 befristet) hinzu.
Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur: Der Staatsrat empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, den Bundesbeschluss am 9. Februar 2014 anzunehmen
Der Staatsrat unterstützt die eidgenössische Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, die am 9. Februar zur Abstimmung gelangt. Der Fonds, der damit geschaffen wird, sichert dauerhaft Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur und gewährleistet, dass der wachsende Personen- und Güterverkehr auf der Schiene auch in Zukunft bewältigt werden kann. Der erste Ausbauschritt bis 2025 umfasst Projekte im Umfang von rund 6,4 Milliarden Franken. Auch der Kanton Freiburg wird davon profitieren, namentlich von den Beschleunigungsmassnahmen zwischen Lausanne und Bern, die eine Fahrzeitverkürzung auf dieser Strecke zur Folge haben werden.
Veröffentlicht am 10. Januar 2014 - 09h00
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 10.01.2014 - 09h00