Das Verbot betrifft sämtliche Oberflächengewässer des Kantons mit Ausnahme der Saane, des Broyekanals, des Grand Canal sowie des Greyerzer-, Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersees.
Bis Montag, 27. Juli 2015 um 12 Uhr sind vorübergehend Wasserentnahmen aus der Sense erlaubt. Die Wasserentnahme aus allen anderen Gewässern und aus den Zuflüssen der erwähnten Gewässer ist verboten.
In begründeten Fällen können Ausnahmebewilligungen bei der Sektion Gewässer unter der Nummer 026 305 37 37 beantragt werden.
Diese Information ist gültig bis Montag, 27. Juli 2015 um 12 Uhr und wird dann aktualisiert.
Information an die Besitzer einer Bewilligung zur Wasserentnahme
10 Juli 2015 - 13H45
Das Tiefbauamt erlässt ein allgemeines Verbot für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. Das Verbot tritt am Freitag, 17. Juli 2015 in Kraft. Für die interkantonalen Gewässer erfolgt diese Massnahme in Absprache mit den zuständigen Waadtländer und Berner Behörden.
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 10.07.2015 - 13h45