Nach dem Entscheid der Stadt Freiburg, die Aussenbeleuchtung der Kathedrale nicht in das Projekt zur Neugestaltung des Burgquartiers zu integrieren, fällt die Verantwortung dem Staat Freiburg als Eigentümer zu. Da die Innenbeleuchtung der Kathedrale veraltet ist und in absehbarer Zeit ersetzt werden muss, hat das Hochbauamt beschlossen, die beiden Projekte zusammenzulegen und ein Verfahren zur Vergabe des Auftrags für die Aussen- und die Innenbeleuchtung einzuleiten.
Das Amt entschied sich für einen Studienauftrag, weil es den Dialog begünstigt zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und dem Beurteilungsgremium, in dem namentlich der Bauherr, die Nutzerinnen und Nutzer sowie unabhängige Architektur- und Lichtplanerbüros vertreten sind. Das Beurteilungsgremium wird während des gesamten Verfahrens von Fachberaterinnen und ‑beratern unterstützt werden, zu denen auch Vertreterinnen und Vertreter des Amts für Kulturgüter und des Amts für Archäologie gehören.
Die Präqualifikationsphase beginnt am 17. September 2021 und wird 25 Tage dauern. In dieser ersten Phase werden sechs Lichtplanerbüros ausgewählt werden. Am Ende des Verfahrens wird das Beurteilungsgremium das Siegerprojekt bestimmen und dem Bauherrn Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben.
Ziel ist es, dass Anfang April 2022 das auf der Grundlage des Siegerprojekts ausgearbeitete Vorprojekt steht. Auf diese Weise können die Arbeiten für die Kathedrale mit den von der Stadt geplanten Arbeiten für die Aufwertung des Burgquartiers, die im März 2022 bei der Zähringerbrücke beginnen sollen, koordiniert werden.
Der für 2021 verfügbare Investitionsbetrag für die Beleuchtung der Kathedrale deckt zusammen mit dem für 2022 bewilligten Betrag die Kosten des Verfahrens, die auf 350 000 Franken geschätzt werden. Der Antrag auf Finanzierung der eigentlichen Arbeiten wird im Rahmen der Budgeteingaben 2023 gestellt werden.