Die Freiburger Bevölkerung wird bis 2050 um rund 50 % zunehmen und etwa 450 000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen. Dieses starke Bevölkerungswachstum geht mit zahlreichen Herausforderungen einher, namentlich im Bereich der Raumplanung. Der neue kantonale Richtplan, der zusammen mit den Regionen, den Gemeinden und dem Bund ausgearbeitet wurde, nimmt diese Herausforderungen vorweg und definiert die künftige räumliche Entwicklung des Kantons vor dem Hintergrund des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG).
1. Strategie der Siedlungsentwicklung
Die wichtigsten Grundsätze für die Siedlungsentwicklung im Entwurf des neuen kantonalen Richtplans lauten: den bestehenden Zonen den Vorzug geben, die Siedlungsentwicklung nach innen fördern und die Mobilität sicherstellen. Jede neue Bauzone muss einen angemessenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel aufweisen. Der kantonale Richtplan schlägt Entwicklungsachsen rund um das Kantonszentrum und die 6 Regionalzentren (Düdingen, Murten, Estavayer, Châtel-Saint-Denis, Bulle und Romont) vor. Damit soll ein grosser Teil des erwarteten Bevölkerungswachstums auf einer begrenzten Fläche aufgenommen werden.
2. Siedlungsgebiet
Das Siedlungsgebiet ist ein neues Konzept, das mit dem kantonalen Richtplan eingeführt wird und das den Bedarf an Bauzonen für die kommenden 25 Jahre berücksichtigt, die für das Wohnen, die Arbeit und das öffentliche Interesse bestimmt sind. Es legt für jeden Bezirk die Grenzen für die Planung neuer Bauzonen fest. Weil die Gemeinden bereits grosse Redimensionierungsanstrengungen unternommen haben, muss der Kanton Freiburg anders als andere Kantone keine massiven Auszonungen durchführen, doch ist das Erweiterungspotenzial begrenzt (zusätzliche 210 ha bis 2032). Die Regionen können das Siedlungsgebiet durch eine regionale Richtplanung verfeinern, wobei der Kanton sie finanziell unterstützt.
Die künftigen Bauzonenerweiterungen müssen mit den bestehenden Zonen baulich verbunden sein und sich im Innern des Siedlungsgebiets befinden. Sie müssen zudem die minimale Geschossflächenziffer (GFZ) von 1 einhalten. Dies bedeutet, dass keine neuen Bauzonen schwacher Dichte (beispielsweise für Einfamilienhäuser) mehr geplant werden können.
Der kantonale Richtplan will zudem den ländlichen Raum unter Berücksichtigung seiner Vielfalt und seiner unterschiedlichen Funktionen erhalten und aufwerten sowie den kantonalen Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen (FFF) sichern. Im Bereich Energie soll bis 2030 die 4000-Watt-Gesellschaft erreicht werden. In diesem Sinn soll das Potenzial der einheimischen und erneuerbaren Energien genutzt und der Gesamtenergieverbrauch gesenkt werden. Und im Bereich Tourismus soll schliesslich die Entwicklung auf kantonaler und regionaler Ebene unter Berücksichtigung der ökonomischen und ökologischen Auswirkungen in den dafür geeigneten Zonen gefördert werden.
3. Arbeitszonen
Die rechtskräftig ausgeschiedenen Arbeitszonenreserven genügen, um die erwartete Entwicklung aufzunehmen, doch sind sie nicht immer günstig gelegen. Die Arbeitszonen sind in drei Kategorien unterteilt. Die kantonalen Zonen werden vom Kanton bezeichnet und unterstützt. Sie umfassen die aktuellen strategischen Sektoren und sind für die Ansiedlung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit hoher Wertschöpfung und überkantonaler Ausrichtung bestimmt. Die regionalen Zonen sind für die Ansiedlung von allen nicht überkantonalen Unternehmen bestimmt. Sie werden im Rahmen eines regionalen Richtplans von den Regionen geplant. Die übrigen Zonen dienen schliesslich der Aufrechterhaltung des bestehenden ökonomischen Gefüges.
4. Projektblätter
Die kantonalen Projekte mit grossen räumlichen Auswirkungen müssen im kantonalen Richtplan eingetragen sein. Dafür wurden für den Kanton Freiburg 60 Projektblätter erstellt, in denen die strategischen Entwicklungssektoren für den Kanton sowie die vorrangigen Vorhaben in den verschiedenen Bereichen verortet und definiert sind.
5. Vernehmlassung
Die öffentliche Vernehmlassung des totalrevidierten kantonalen Richtplans dauert vom 10. November 2017 bis zum 10. Januar 2018. Sämtliche Dokumente und die Informationsbroschüre stehen unter der Adresse www.fr.ch/de/datei/kantonaler-richtplan zur Verfügung. Sie können auch bei den Oberämtern, den Gemeinden und dem Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) eingesehen werden.
6. Änderung des RPBG und des RPBR
Parallel zur öffentlichen Vernehmlassung des kantonalen Richtplans werden auch die Erlasse zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) sowie des Ausführungsreglements (RPBR) in die Vernehmlassung gegeben. Mit diesen Änderungen wird die regionale Richtplanung obligatorisch und das Verfahren für die Anpassung des kantonalen Richtplans wird vereinfacht, um rascher auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Öffentliche Vernehmlassung des kantonalen Richtplans: Der Staat bereitet sich für die erwartete Entwicklung des Kantons Freiburg vor
08. November 2017 - 09H00
Wie können wir 150 000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner bis 2050 empfangen, ihnen ein harmonisches Lebensumfeld, hochwertige Arbeitsplätze und effiziente Fortbewegungsmittel bieten? Wie können wir die wirtschaftliche Attraktivität unseres Kantons stärken und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen bewahren? Der Entwurf des neuen kantonalen Richtplans beantwortet diese Fragen. Er setzt den Schwerpunkt auf die Entwicklung des Kantonszentrums und der Regionalzentren und damit der Gegenden mit guter öffentlicher Verkehrserschliessung. Der Kanton Freiburg muss die Stabilität seiner Bauzonen aufrechterhalten und will dabei auf massive Auszonungen verzichten. Der Entwurf des totalrevidierten kantonalen Richtplans geht am 10. November 2017 für 2 Monate in die öffentliche Vernehmlassung. > Kantonaler Richtplan Homepage
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 08.11.2017 - 09h00