Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung vor allem Erläuterungen und Klärungen verlangt wurden. Änderungswünsche wurden weniger oft vorgebracht. Daneben gab es Vorschläge für mehrere neue Projektblätter. Die Siedlungsgebiete, die Verteilung der Siedlungsbedürfnisse, die Verdichtung, die Verwaltung der Arbeitszonen und die Regionalplanung gehörten zu den Themen, zu denen es die meisten Stellungnahmen und Kommentare gab. Das Windkraftkonzept gab ebenfalls Anlass zu mehreren kritischen Bemerkungen.
Die Entwicklung des Kantonszentrums und der 6 Regionalzentren (Düdingen, Murten, Estavayer, Châtel-Saint-Denis, Bulle und Romont) wurde nicht in Frage gestellt, doch wurden verschiedentlich Klarstellungen verlangt. Mit der vorgeschlagenen Siedlungsstrategie soll erreicht werden, dass ein grosser Teil des erwarteten Bevölkerungswachstums auf einer begrenzten Fläche aufgenommen werden kann.
Um den Ergebnissen der öffentlichen Vernehmlassung Rechnung zu tragen, beschloss der Staatsrat, den Entwurf zum neuen kantonalen Richtplan anzupassen. Diese Änderungen werden bis am 20. Mai 2018 Gegenstand einer eingeschränkten Vernehmlassung bei den Gemeinden und interessierten Kreisen sein. Der Staatsrat will 13 Projektblätter und ein neues Thema (Seeufer) hinzufügen sowie zwei Themen (Verwaltung der Arbeitszonen sowie Verdichtung und Aufwertung) ändern.
Parallel dazu begannen die Treffen zwischen einer Ad-hoc-Delegation des Staatsrats und den Gemeinden, die erhebliche Meinungsverschiedenheiten zum Richtplanentwurf geltend gemacht haben. Im Anschluss an diese Treffen wird die Ad-hoc-Delegation, die aus der Direktorin der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), dem Volkswirtschaftsdirektor (VWD) und dem Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor (RUBD) besteht, entscheiden, ob sie dem Staatsrat weitere Anpassungen vorschlagen will.
Der Bericht zum kantonalen Richtplan wird Anfang Juli 2018, gleichzeitig mit der Veröffentlichung des definitiven Vernehmlassungsberichts, dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme zugestellt werden. Der Staatsrat will im Herbst die definitive Version des totalrevidierten kantonalen Richtplans annehmen, damit der Bund den Richtplan vor dem 1. Mai 2019 genehmigen kann.
Öffentliche Vernehmlassung zum neuen kantonalen Richtplan: Der Entwurf wird mehrheitlich gutgeheissen
Die Vernehmlassenden haben die Vorlage zum kantonalen Richtplan, die am 10. November 2017 in die öffentliche Vernehmlassung gegeben worden war, insgesamt positiv aufgenommen. Die Mehrheit der angehörten Instanzen begrüsste die vorgeschlagene Siedlungsstrategie und die Kriterien für eine Siedlungsentwicklung nach innen. Die meisten Reaktionen betrafen das Windkraftkonzept. Einige Vernehmlassenden schlugen zudem zusätzliche Projektblätter vor. Im Anschluss an die öffentliche Vernehmlassung beschloss der Staatsrat, den Entwurf anzupassen. Diese Änderungen werden vom 20. April bis 20. Mai 2018 Gegenstand einer eingeschränkten Vernehmlassung sein, bei der sich die Gemeinden und interessierten Kreise werden äussern können.
Veröffentlicht am 20. April 2018 - 10h30
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 20.04.2018 - 10h30