Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Änderung des RPG führt zu einem tief greifenden Paradigmenwechsel in der Raumplanung. Gemäss der neuen Gesetzgebung hat die Nutzung der bestehenden unbebauten Bauzonen Vorrang vor Neueinzonungen, und das Siedlungsgebiet muss verdichtet werden. Die Umsetzung des RPG im Kanton Freiburg erfolgt in zwei Etappen: durch die Einführung einer Mehrwertabgabe und von Instrumenten zur Verwaltung der Bauzone sowie durch die Totalrevision des kantonalen Richtplans (KantRP). Diese beiden Schritte sind notwendig, damit das im RPG enthaltene Bauzonenmoratorium wegfällt.
Die Mehrwertabgabe wird bei Neueinzonungen, bei Nutzungsänderungen und bei zonenwidrigen Bauten ausserhalb der Bauzone erhoben. Für den Satz werden zwei Varianten vorgeschlagen. Die erste Variante sieht einen einheitlichen Satz von 20 % (Mindestsatz gemäss RPG) vor. Die zweite Variante umfasst differenzierte Sätze: 30 % für Neueinzonungen und 20 % für Nutzungsänderungen und zonenwidrige Bauten ausserhalb der Bauzone.
Für die Verwendung der Einnahmen, die in den kantonalen Mehrwertfonds fliessen, sieht der Gesetzesvorentwurf mehrere Varianten vor. So soll der Fonds der Finanzierung von Bodenverbesserungen und von Entschädigungen für materielle Enteignung durch Auszonung dienen. Zudem könnte er einen Beitrag an die Studien der Gemeinden im Bereich der Siedlungsverdichtung und -revitalisierung, ja sogar an die Finanzierung von Infrastrukturen für den Langsamverkehr oder von Parkanlagen leisten. Der Fonds wird vom Kanton verwaltet.
Mit der Verwaltung der Bauzone wird ein grundlegendes Prinzip des RPG umgesetzt, wonach die Lage und Grösse der Bauzonen überkommunal abzustimmen sind. Der kantonale Richtplan wird das Vorgehen festlegen. Die Gemeinden werden über ein Kaufsrecht verfügen, wenn ein Grundstück nicht innerhalb von zehn Jahren überbaut wird. Diese Regelung wird die Verdichtung und Revitalisierung des Siedlungsgebiets erleichtern, die Hortung von Bauland verhindern und die aktive Bodenpolitik der öffentlichrechtlichen Körperschaften stärken.
Die Instrumente zur Verwaltung der Bauzone und das System der Mehrwertabgabe werden der Öffentlichkeit an 7 Informationsabenden vorgestellt:
> Mittwoch, 14. Januar 2015, um 19 Uhr im Podium Düdingen
> Donnerstag, 15. Januar 2015, um 19 Uhr in der Univers@lle, Châtel-Saint-Denis
> Mittwoch, 21. Januar 2015, um 19 Uhr in der Salle de La Prillaz, Estavayer-le-Lac
> Donnerstag, 22. Januar 2015, um 19 Uhr in der Ingenieurschule, Freiburg
> Mittwoch, 28. Januar 2015, um 19 Uhr im Bicubic, Romont
> Donnerstag, 29, Januar 2015, um 19 Uhr in der OS Prehl, Murten
> Mittwoch, 4. Februar 2015, um 19 Uhr im Saal der OS2, La Tour-de-Trême
Die Vorlage befindet sich bis März 2015 in der Vernehmlassung. Anschliessend wird sie dem Grossen Rat unterbreitet. Das Inkrafttreten ist für 2016 vorgesehen.