Die RUBD macht die Benützer darauf aufmerksam, dass einige Themen der vorherigen Arbeitshilfe (wie Natur- und Landschaftsschutz, die Einrichtungen für Tourismus- und Freizeitanlagen, nicht-ionisierende Strahlung etc.) nicht bearbeitet wurden. Diese Themen werden im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Arbeitshilfe behandelt und eingefügt. Weiter wird darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinden beim Thema Natur- und Landschaftsschutz auf das neue Natur und Landschaftschutzgesetzes (NatG) und die Richtlinien des Amtes (Büro für Natur- und Landschaftschutz) zu stützen haben. Die Richtlinien werden im Januar 2014 beim Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung stehen.
Die Arbeitshilfe zur Ortsplanung ist eine wertvolle Hilfestellung für die zuständigen Behörden und diejenigen, die direkt von der Thematik betroffen sind. Diese Arbeitshilfe ist im Internet auf der Website das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) (www.fr.ch/seca) zu finden. Wenn Sie ein zusätzliches Exemplar der Arbeitshilfe zur Ortsplanung benötigen, können Sie dieses zum Preis von 30 Franken beim BRPA erwerben.
Revidierte Arbeitshilfe zur Ortsplanung
Die neue Arbeitshilfe zur Ortsplanung ist für ein breites Publikum bestimmt, wie Gemeindebehörden, Vertreter der Raumplanung und des Bauwesens oder auch Privatpersonen. Die Arbeitshilfe zur Ortsplanung wurde an die Bestimmungen des neuen kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) vom 2. Dezember 2008 und des Ausführungsreglements vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) angepasst. Es beinhaltet insbesondere die Richtlinien betreffend der Ortsplanungsdossier gemäss Art. 29 RPBR sowie ein neues Kapitel zu den Detailbebauungsplänen.
Veröffentlicht am 09. Dezember 2013 - 10h15
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 09.12.2013 - 10h15