Der Sachplan Velo ist die Folge des im Juni 2011 vom Staatsrat genehmigten Leitbilds Velo und soll vor allem dafür sorgen, dass die Velofahrerinnen und fahrer ein leistungsfähiges, attraktives, sicheres und durchgehendes Velonetz vorfinden. Er legt kantonsweit die Massnahmen fest, die zur Erreichung dieses Ziels nötig sind, und umfasst insgesamt 106 Massnahmenblätter. In diesen ist festgelegt, wo im Rahmen von kantonalen Strassenunterhalts- und ausbauarbeiten Massnahmen zugunsten des Velos getroffen werden müssen.
Der Sachplan Velo will den Anschluss an die Netze der Nachbarkantone sicherstellen und die Ortsdurchfahrten einbeziehen. Mittelfristig sollen ausserdem die touristischen Entwicklungsschwerpunkte des Kantons und die wichtigsten ÖV-Haltestellen optimal erschlossen werden.
Die nachhaltige Mobilität ist ein Anliegen, das in der Bevölkerung an Bedeutung gewonnen hat. Die bisher gültige kantonale Zweiradplanung stammt von Mai 1995. Seither wurde das Velo immer wichtiger, sowohl im Alltag als auch für die Freizeit. Der kantonale Verkehrsplan von 2006 hat zum Ziel, den öffentlichen und den Langsamverkehr zu fördern, während das 2009 geänderte Strassengesetz (StrG) die Verwirklichung von Radwegen und streifen verlangt. Nicht zuletzt müssen die Gemeinden, die ihre Ortsplanung revidieren, seit Inkrafttreten des neuen Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz im Jahr 2010 die Velonetze und Fahrradabstellplätze als Bestandteil des Verkehrsnetzes behandeln.
Die betroffenen Organe haben bis am 21. Februar 2014 Zeit, um zum Sachplan Stellung zu nehmen. Der Staatsrat beabsichtigt, den Sachplan darauf dem Grossen Rat zu präsentieren und bis Ende des nächsten Jahres zu genehmigen.
Unterlagen zum Downloaden unter www.fr.ch/vernehmlassungen