Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung und eingeschränkten Konsultation wurden 277 Stellungnahmen übermittelt sowie 43 Gemeinden von der Delegation des Staatsrats empfangen.
Der Staatsrat nahm mehrere Anpassungen in den Plänen des kantonalen Richtplans vor. Er folgte dem Vorschlag des Freiburger Gemeindeverbands zur uneingeschränkten Verdichtung des ÖV und Langsamverkehrs in den Sektoren, in welchen mindestens ein ÖV der Erschliessungsgüteklasse C oder ein bereits bestehender Anschluss des Langsamverkehrs von hoher Qualität vorhanden ist. Das Siedlungsgebiet (Gebiet, auf welchem Erweiterungen untersucht werden können) wurde für 24 Gemeinden angepasst, jedoch ohne Erhöhung der Gesamtfläche. Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Gibloux wurde von Priorität 4 auf Priorität 3 angepasst.
Mehrere Gemeinden haben gefordert, dass für die neuen Einzonungen die Geschossflächenziffer (GFZ) von mindestens 1.0 gesenkt oder gemäss der vorhandenen Situation der Fläche differenziert wird. Der Bund seinerseits hält fest, dass diese GFZ eine zweckmässige Massnahme zur Gewährleistung des Bundesgesetzes darstellt. Der Staatsrat hat entschieden, die GFZ von mindestens 1.0 beizubehalten.
Für die Bewirtschaftung der Arbeitszonen wurde die regionale Variante gewählt. Gemäss der Forderung des Bundes wurde die kantonale Reserve der Arbeitszonen auf 40 Hektaren begrenzt, diese stellen den aktuellen Bestand für die überdimensionierten Arbeitszonen dar. Zudem hat der Staatsrat entscheiden, die Mischnutzung in den städtischen strategischen Sektoren (Freiburg, Düdingen, Murten) zuzulassen.
Die Ergebnisse des Windenergiekonzepts bleiben trotz der zahlreichen Kritik im kantonalen Richtplan erhalten. Schliesslich wurden bei bestimmten Projektblättern (insbesondere Windparkprojekt Schwyberg) die Kategorien angepasst und zwei Projekte (Autobahnanschluss Friseneit bei Düdingen, Skigebiet-Verbindung Rathvel - Moléson-sur-Gruyères) entfernt.
Die endgültige Fassung des Berichts der öffentlichen Vernehmlassung wurde publiziert und ist verfügbar auf der Webseite www.fr.ch/raum2030. Während der Septembersession wird der Grosse Rat über den kantonalen Richtplan durch den Staatsrat informiert. Anschliessend wird der Staatsrat die endgültige Version des kantonalen Richtplans annehmen und diese, vor dem 1. Mai 2019, an den Bund zur Überprüfung durch den Bundesrat überreichen.
Revision des kantonalen Richtplans : Der Staatsrat übergibt seinen Bericht dem Grossen Rat
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat seinen Bericht zum kantonalen Richtplan zur Information übergeben. Die Legislative wird in der Session im September davon in Kenntnis gesetzt. Die Regierung hat aufgrund der öffentlichen Vernehmlassung und den Gesprächen mit den Gemeinden einige Modifikationen vorgenommen. Die notwendigen Kriterien zur Verdichtung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und Langsamverkehrs wurden präzisiert, für bestimmte Gemeinden wurde das Siedlungsgebiet angepasst. Der Koordinationsstand wurde für einzelne Projektblätter geändert, zwei Projekte wurden entfernt.
Veröffentlicht am 06. Juli 2018 - 09h00
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 06.07.2018 - 09h00