Wegen überdimensionierten Bauzonen hatte der Staatsrat am 1. September 2023 ein vorübergehendes Bauverbot in den vier Gemeinden Meyriez, Auboranges, Chénens (nur in der Arbeitszone) sowie in Semsales (nur in der Arbeitszone) erlassen. Der entsprechende Entscheid stützte sich auf das Bundesgesetz über Raumplanung (RPG), das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) und den kantonalen Richtplan.
Die vier Gemeinden hatten bis zum damaligen Entscheid des Staatsrats, trotz dreimaliger schriftlicher Aufforderung durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU), keine bereinigte Ortplanung (OP) öffentlich aufgelegt, welche die Vorgaben einhält. Der Staatsrat konnte nun zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeinde Semsales seine revidierte OP am 8. September 2023 öffentlich auflegte. Im Rahmen der Vorprüfung wurde diese für korrekt dimensioniert beurteilt. Deshalb konnte das vorübergehende Bauverbot in Semsales aufgehoben werden.
Behandlung der Einsprachen
Gegen das vorübergehende Bauverbot in Meyriez gingen neun Einsprachen ein, gegen jenes in Auboranges deren zwei, gegen jenes in Chénens keine. Der Staatsrat hat die RIMU beauftragt, die vorliegenden Einsprachen in Einigungsverhandlungen zu behandeln.