In beiden Fällen wurden schwerwiegende Verstösse gegen die erteilten Baubewilligung und mehrere Gesetze sowie die Verwendung von belasteten Materialien festgestellt. Im einen der beiden Fälle geht es um eine Aufschüttung mit einem Volumen von 61'700 Kubikmetern. Davon waren 11'500 Kubikmeter bewilligt, womit 50‘200 Kubikmeter unbewilligt sind. Davon wiederum sind rund 100 Kubikmeter belastetes Material. Im zweiten Fall geht es um eine Aufschüttung mit einem Gesamtvolumen von etwa 40'000 Kubikmetern statt der bewilligten 6'500 Kubikmeter. Von den nicht bewilligten 33'500 Kubikmetern sind etwa 900 Kubikmeter belastet.
Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat nun in beiden Fällen die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis zum 30. Juni 2027 angeordnet. Dies beinhaltet die vollständige Wiederherstellung der Parzelle durch die Entsorgung der überschüssigen, illegal angelegten Aufschüttung in einer genehmigten Deponie und die Wiederherstellung des Bodens. Die beiden Entscheide der RIMU können an das Kantonsgericht weitergezogen werden.