Dem Beispiel von zwölf deutschsprachigen Kantonen folgend hat Freiburg als erster Kanton der Romandie eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS) über die Finanzierung der vielfältigen Leistungen der Rettungskolonnen des Schweizer Alpen Clubs, namentlich in der Bergrettung, unterzeichnet . Mit dem Abschluss dieses Vertrags entspricht der Staatsrat den Anliegen der Rettungskolonnen und des SAC. Die ursprüngliche Finanzierung mit 4 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner, die auf einer Empfehlung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) von 1996 beruht, war angesichts des veränderten Auftrags sowie der Material- und Ausbildungskosten für sie klar nicht mehr ausreichend.
Die Anliegen der beteiligten Organisationen waren in einer parlamentarischen Anfrage von Grossrätin Chantal Pythoud-Gaillard vorgebracht worden. Im Dezember 2016 stimmte ihnen der Staatsrat in seiner Antwort zu und gab an, dass er die Mittel aus der Auflösung der kantonalen Invalidenversicherung als zusätzliche Unterstützung schrittweise an die ARS auszahlen werde. Bedingung war der Abschluss einer Leistungsvereinbarung.
Die Mitte Dezember 2017 von Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz unterzeichnete Leistungsvereinbarung betrifft die Jahre 2018-2020 und sichert der ARS einen jährlichen Beitrag von rund 31 500 Franken zu. Hinzu kommt der Beitrag von 4 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner, d. h. 13 000 Franken. Mit insgesamt rund 45 000 Franken nähert sich der Freiburger Beitrag den jährlichen 64 000 Franken an, die gemäss ARS dem tatsächlichen Bedarf der vier kantonalen Rettungskolonnen (Bulle-La Gruyère, Châtel-St-Denis, Jaun, Schwarzsee) entsprechen würden.
Die ARS mit ihren Regionalvereinen verpflichtet sich ihrerseits, die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitlieder und der Rettungskolonnen-Kader sicherzustellen, den Aufbau und die Kontrolle der Alarmsystemorganisation gemeinsam mit ihren Partnern (Kantonspolizei, Sanitätsnotruf 144, Rega, Feuerwehr usw.) zu übernehmen, das nötige Rettungsmaterial bereitzustellen und natürlich die verschiedenen, im Vertrag aufgeführten Leistungen zu erbringen.
Da die Vereinbarung direkt die Gelegenheit der Auflösung der kantonalen Invalidenversicherung nutzt, ist sie zeitlich begrenzt. Der Staatsrat verpflichtet sich deshalb, die dauerhafte Finanzierung der Freiburger Rettungsstationen ab 2020 zu prüfen.