1. Die gesicherte Karte
Sie wird schrittweise die Papierversion für die unter Ziffer 3 aufgeführten Inhaberinnen und Inhaber ersetzen. Seit dem 1. November 2020 erfolgt die Ausstellung und Verlängerung der EU/EFTA-Bewilligung C in Form der gesicherten Karte. Ab 2021 wird dies ebenfalls für die Bewilligung B, L und G der EU/EFTA-Staatsangehörigen gelten.
Jeder Kanton hat für den schrittweisen Ersatz seinen eigenen Zeitplan. Für den Kanton Freiburg dauert die Übergangszeit bis im November 2025.
2. Die biometrische Karte
Die Titel C, B und L für Angehörige von Staaten mit der die Schweiz kein Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen hat (Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten).
3. Der Titel in Papierversion
Die Titel C, B, L und G für EU/EFTA-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die in den Genuss eines Abkommens über den freien Personenverkehr kommen. Titel N (Asyl) und F.
Der Titel in Papierversion wird schrittweise durch das in Ziffer 1 erwähnte Format ersetzt.