Ab dem 1. Januar 2019 wird das Bewilligungsverfahren bezüglich der Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen (Ausweis B) und vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt
Es obliegt dem Arbeitgeber (für unselbständige Erwerbstätigkeit) und dem/der Selbständigerwerbenden diese Meldung vorzunehmen. Eine bevollmächtigte Drittperson ist auch bewilligt diesen Schritt durchzuführen
Vorteile: kein Entscheid vom BMA, keine Gebühren, die Erwerbstätigkeit kann beginnen sobald die Meldung erfolgt ist