Auftrag
Das Amt für Gewerbepolizei (GePoA) wirkt bei der Erteilung von Bewilligungen und bei der Kontrolle von geschäftlichen Tätigkeiten mit, für die nicht eine vollständige Handlungsfreiheit gilt; und es legt die Betriebsabgaben für diese Tätigkeiten fest. Es verfügt auch über ein Aufsichtsrecht in spezifischen Bereichen. Schliesslich erteilt es Ausbildungskurse, namentlich für die Wirtinnen und Wirte.