Die neue Bundesgesetzgebung über den Kindes- und Erwachsenenschutz, die das alte Vormundschaftsrecht ersetzt hat, ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie bietet ein breiteres Spektrum von Massnahmen, das eine bessere Abstimmung auf jeden einzelnen Fall ermöglicht und der betroffenen Person und ihrer Familie mehr Raum gibt. Mit der neuen, gleichzeitig in Kraft getretenen kantonalen Ausführungsgesetzgebung wurde zudem die Organisation der Schutzbehörde bestätigt, die weiterhin der Friedensgerichtsbarkeit obliegt.
Das Friedensgericht setzt sich in seiner Funktion als Schutzbehörde nunmehr aus drei Mitgliedern zusammen: Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter, die oder der zukünftig zwingend über eine juristische Ausbildung verfügen muss, wird von zwei Beisitzenden unterstützt, die Kompetenzen in den für den Fall relevanten Fachbereichen nachweisen müssen (zum Beispiel Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit, Gesundheit, Vermögensverwaltung usw.). Diese Stärkung der Kompetenzen soll der Schutzbehörde erlauben, für jeden einzelnen Fall die geeignetste Massnahme oder Kombination von Massnahmen zu wählen.
Die Friedensrichterinnen und richter sowie die Gerichtsschreiberinnen und schreiber konnten sich vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Rahmen von Kursen weiterbilden, welche die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) organisierte. Bei den Beisitzenden war dies nicht der Fall, da sie 2012 und 2013 laufend vom Grossen Rat ernannt wurden.
Damit auch die Beisitzenden (die keine juristische Ausbildung haben) ihre Kenntnisse vervollständigen können, hat das Amt für Justiz extra eine zweitägige Weiterbildung organisiert. Diesen Monat finden im Weiterbildungszentrum der Universität Freiburg drei Kurse statt. Die Weiterbildung wird von der stellvertretenden Vorsteherin des Amts für Justiz, Frau Parisima Vez, durchgeführt, die auch Titularprofessorin am Lehrstuhl für Zivilrecht der Universität Freiburg ist und dort beinahe 20 Jahre lang die Masterkurse zum Kindes- und Erwachsenenschutz gab.
Vorteilhafte amtsinterne Lösung
Die Organisation dieser Weiterbildung zeigt die Bedeutung, welche die Sicherheits- und Justizdirektion der korrekten Anwendung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in unserem Kanton beimisst, und der Erfolg des Angebots (64 angemeldete Beisitzende) beweist, dass ein grosser Bedarf bestand.
Doch die interne Lösung ist auch finanziell vorteilhaft, denn den Friedensgerichten werden nur die effektiven Kosten (Saalmiete und Kursunterlagen), nicht aber der Unterricht verrechnet. Dies ergibt weniger als 100 Franken pro Teilnehmerin und Teilnehmer für beide Tage - eine Kleinigkeit verglichen mit den externen Weiterbildungsangeboten, die das Budget der Friedensgerichte gesprengt hätten.