Der Staatsrat hat den Bericht der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution über den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 zur Kenntnis genommen. Nachdem die Kommission ihren vorherigen und ersten Bericht vor allem der Umsetzung des neuen Gesetzes über die Ausübung der Prostitution, das am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, gewidmet hatte, hat sie diesmal eine qualitative Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen unter dem wirtschaftlichen, dem sanitären und dem sicherheitsbezogenen Gesichtspunkt durchgeführt.
Die allgemein sinkende Tendenz der Tarife für sexuelle Dienstleistungen, die man schon in den letzten beiden Jahren beobachten konnte, hat sich bestätigt, wodurch die Sexarbeiterinnen in eine wirtschaftlich schwierige Lage kommen. Diese Preissenkung lässt sich zunächst mit der Anwesenheit von Personen, die aus den europäischen Krisenländern kommen und die Prostitution zu besonders niedrigen Tarifen ausüben, erklären. Zu diesem Druck auf die Tarife kommt eine starke Konkurrenz unter den Sexarbeiterinnen aufgrund einer Verringerung der Kundschaft, deren Ursachen nicht bezeichnet werden.
Diese ungünstige wirtschaftliche Entwicklung hat Folgen auf sanitärer Ebene, denn man kann eine Zunahme der riskanten Praktiken beobachten. Um "wettbewerbsfähig" zu bleiben, sind zahlreiche Sexarbeiterinnen eher bereit, auf das Verlangen der Kundschaft nach solchen Praktiken, die ausserdem nicht auf den Bereich der Prostitution beschränkt, sondern eine gesellschaftliche Erscheinung sind, einzugehen. Dieser wirtschaftliche Druck könnte auch der Grund für eine neue, unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit riskante Praxis der Sexarbeiterinnen sein, die darin besteht, mit Kunden nach Hause zu gehen.
Deutliche Verbesserung des Arbeitsumfelds
Obwohl das wirtschaftliche und verhaltensmässige Bild nicht erfreulich ist, entwickelt sich das reglementarische und infrastrukturelle Umfeld hingegen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Prostitution äusserst positiv. Da die Betriebsbewilligung für die Räumlichkeiten von den Kriterien der Sauberkeit und der Hygiene abhängig gemacht wird, verbessert das Gesetz die sanitären Bedingungen, unter denen die Prostitution ausgeübt wird, deutlich. Die baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Bedingungen haben ausserdem dazu beigetragen, dass die Arbeitsorte der Personen, welche die Prostitution ausüben, sicherer wurden.
Die Umsetzung des Gesetzes trat am 1. Juli 2014 in eine neue Etappe ein, indem die Personen, die Räumlichkeiten für die Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellen oder Prostituierte und Kunden in Kontakt bringen, neu verpflichtet werden, ein Register mit den Identitäten der betreffenden Sexarbeiterinnen, den Leistungen, die ihnen geboten werden (z. B. Zimmer, Wäsche usw.) und den Beträgen, die ihnen für diese Leistungen verrechnet werden, zu führen. Dank der Kontrolle dieser Register kann namentlich die Entwicklung der Mietpreise für die Räumlichkeiten verfolgt werden; diese scheinen derzeit stabil zu sein.
Kontrollen und Prävention
Der Bericht der Kommission zieht ausserdem Bilanz über die Polizeikontrollen, die Anzeigen und die Strafverfahren, aber auch über die Präventionsmassnahmen, die vor allem vom Programm Grisélidis des Vereins Fri-Santé, vom Verein Solidarité Femmes Fribourg und vom Sektor für Familienplanung und Sexualinformation des Kantonsarztamtes durchgeführt werden.
Im kommenden Jahr widmet die Kommission ihre besondere Aufmerksamkeit namentlich der Entwicklung der Situation in der Alten Brunnengasse, wo zahlreiche Klagen von Einwohnerinnen und Einwohnern wegen der Zunahme der Immissionen eingereicht wurden.