Auf Antrag des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz behandelt die beratende Kommission für bedingte Strafentlassung und Abklärung der Gemeingefährlichkeit des Kantons Freiburg ab 1. Januar 2014 die französischsprachigen Fälle dieses Konkordats, namentlich jene aus dem französischsprachigen Teil des Kantons Bern. Eine entsprechende Vereinbarung wurde von Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet, von Kantonsrichter Jérôme Delabays und vom Präsi-denten des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz, dem Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser unterzeichnet.
Konkret handelt es sich dabei nur um wenige Fälle pro Jahr, sodass die Arbeitsbelastung der Frei-burger Kommission nicht wesentlich erhöht wird. Die beratende Kommission für bedingte Straf-entlassung und Abklärung der Gemeingefährlichkeit besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Strafvollzug und Psychiatrie und wird von einem Kantonsrichter präsidiert. Sie nimmt zu Handen des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug (ASMVG) Stellung zu Vollzugserleichterungen bei Strafen von mehr als zwei Jahren oder solchen nach Art. 64 des Strafgesetzbuchs. Diese Stellung-nahmen haben bei den Entscheiden des ASMVG grosses Gewicht.
In den letzten Jahren hat die Arbeit der Kommission aufgrund steigender Insassenbestände, zuneh-mender psychischer Probleme und gesteigerter Erwartungen der Öffentlichkeit in Sicherheitsfragen zugenommen. Von 2010 bis 2012 behandelte die Kommission in ihren jährlichen fünf Sitzungen einmal 48, einmal 61 und einmal 77 Fälle. Die Kommission wird die französischsprachigen Fälle des Konkordats der Nordwest- und Innerschweiz nach ihren eigenen Standards und Methoden prüfen; die Kosten werden durch pauschale Entschädigungszahlungen gedeckt.
Die neue Vereinbarung ist im Sinn der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren der lateinischen Schweiz (LKJPD): Die LKJPD möchte, dass die Kantone stärker zusammenarbeiten, aber sie hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober darauf verzichtet, für das Konkordat eine einzige Prüfungskommission zu schaffen. Sie ist der Meinung, dass eine solche Struktur schwerfälliger und teurer wäre und dass die Qualität der Entscheidungen dadurch nicht unbedingt verbessert würde, weil es wichtig ist, die Fälle nicht nur auf der Grundlage der Dossiers zu prüfen, sondern auch das Verhalten der Insassen genau zu kennen.